Rechte der Natur nun im Parteiprogramm der ÖDP
23. September 2025
Wir als Bundesarbeitskreis sind sehr froh darüber, dass das Thema „Rechte der Natur“ mit dem 64. Bundesparteitag Einzug ins Bundespolitische Programm (BPP) der ÖDP gehalten hat. Zu finden ist es in dem neuen Unterkapitel 1.8. Ein Großteil der vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen ist auch im Artikel von Christine Ax auf nachzulesen (S. 21 der ÖP-Ausgabe 200).
Dass sich die ÖDP diesem Thema annimmt, ist wichtig, weil der Mensch Teil der Natur ist – nicht umgekehrt. Menschenrechte enden nirgends, und Rechte der Natur beginnen nicht erst bei bestimmten Lebewesen. Rechte der Natur und Menschenrechte sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Beide stehen für Versuche, das Leben zu schützen – das individuelle wie das gemeinschaftliche, das menschliche wie das den Menschen umgebende Leben. Denn was nützen Menschenrechte, wenn die Grundlage des Lebens zerstört wird? Was nützt das Recht auf Gesundheit, wenn die Luft vergiftet, das Wasser verseucht, der Boden tot ist? Was nützt das Recht auf Leben, wenn wir die Mitwelt, die dieses Leben trägt, systematisch entrechten? Die Rechte der Natur beginnen dort, wo wir begreifen, dass unsere Menschenrechte nur innerhalb lebendiger Ökosysteme überhaupt einen Sinn ergeben. Oder wie man es auf den Punkt bringen kann: Nur wer die Rechte der Natur schützt, schützt auch die Bedingungen für Menschenwürde.
Die Rechte der Natur sind eine neue Grundlage für das Recht. Die ÖDP setzt sich für eine deutliche Erweiterung des geltenden Rechtsverständnisses ein: Die Natur soll nicht länger nur als Ressource betrachtet, sondern als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt werden – mit dem Recht auf Existenz, Regeneration und Entwicklung. Damit stellt sich die ÖDP an die Spitze eines notwendigen Paradigmenwechsels – von einem anthropozentrischen, nutzenbasierten Recht hin zu einem ökologisch-relationalen Rechtssystem, das planetare Grenzen, Mitweltbeziehungen und das Prinzip der regenerativen Verantwortung als verfassungsleitende Prinzipien integriert. Die Verankerung der Rechte der Natur in Verfassungen und Gesetzen ist kein umweltpolitischer Nebensatz, sondern Ausdruck einer überfälligen zivilisatorischen Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens. Sie steht am Anfang – nicht am Ende – ökologischer Demokratie.
Dieser Beitrag erschien in der ÖkologiePolitik-Ausgabe 202, die sich schwerpunktmäßig dem Thema „Rechte der Natur“ widmete.







