Mitte März war Manuela Ripa (4. v. l.) zu Besuch beim „CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit“ im Saarland. Das CISPA gehört zu den weltweit führenden Forschungszentren im Bereich Cybersicherheit und Datenschutz. Es war ein spannender Austausch und die Anwesenden waren sich einig, dass Forschung und Politik beim Schutz der digitalen Infrastruktur noch enger zusammenarbeiten müssen. Foto: ÖDP
Mitte März war Manuela Ripa (4. v. l.) zu Besuch beim „CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit“ im Saarland. Das CISPA gehört zu den weltweit führenden Forschungszentren im Bereich Cybersicherheit und Datenschutz. Es war ein spannender Austausch und die Anwesenden waren sich einig, dass Forschung und Politik beim Schutz der digitalen Infrastruktur noch enger zusammenarbeiten müssen. Foto: ÖDP

Europa

Herausforderungen der Digitalisierung aus europäischer Sicht

Die Digitalisierung und der rasante Fortschritt der künstlichen Intelligenz (KI) prägen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in der Europäischen Union zunehmend. Sie bieten enorme Potenziale für Innovation, Effizienzsteigerung und für die Wirtschaft. Gleichzeitig stellen sie die EU hinsichtlich Datenschutz, urheberrechtlichen Fragen, Schutz von Persönlichkeitsrechten, Ethik, Verifizierbarkeit von Informationen, Bildung und Medienkompetenz vor erhebliche Herausforderungen.
Wir stehen deshalb vor der Aufgabe, die Chancen dieser digitalen Revolution entschlossen zu nutzen, gleichzeitig aber die damit verbundenen Risiken klar zu benennen und durch einen wirksamen Rechtsrahmen zu begrenzen.
Für mich gilt dabei ein klarer Grundsatz: Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss demokratisch kontrolliert, sozial ausgewogen, ökologisch verantwortbar und konsequent am Schutz der Grundrechte ausgerichtet sein. Wo digitale Technologien Macht konzentrieren oder missbraucht werden können, braucht es klare Grenzen und verbindliche Regeln.
Der 2021 verabschiedete Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) sind erste wichtige Schritte. Doch die Dynamik technologischer Entwicklungen – insbesondere im Bereich der KI – erfordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Präzisierung dieser Regelwerke.
Ein entscheidender Punkt ist dabei die digitale Souveränität Europas. Es kann nicht sein, dass zentrale Datenströme, Infrastrukturen und Plattformen dauerhaft außerhalb unseres Rechtsraums kontrolliert werden. Wenn Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger in anderen Rechtsordnungen verarbeitet werden, verlieren wir nicht nur Kontrolle, sondern auch Gestaltungsmacht. Deshalb braucht es konsequent den Aufbau eigener europäischer Infrastrukturen sowie klare Vorgaben, dass sensible Daten europäischen Standards unterliegen. Nur so lässt sich langfristig verhindern, dass wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten entstehen, die unsere Handlungsfähigkeit einschränken.

Klare Regeln für KI

Gerade im Bereich der künstlichen Intelligenz zeigt sich, wie dringend notwendig verbindliche Leitplanken sind. KI-Systeme greifen zunehmend in Lebensbereiche ein, die bisher menschlicher Entscheidung vorbehalten waren. Deshalb darf ihr Einsatz nicht ungeregelt erfolgen. Anwendungen müssen vor ihrer Einführung sorgfältig geprüft werden – nicht nur technisch, sondern auch hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen. Systeme, die Menschen bewerten, Verhalten vorhersagen oder emotionale Zustände analysieren, bergen erhebliche Risiken für Freiheit und Gleichbehandlung. Solche Anwendungen dürfen in sensiblen Bereichen keinen Platz haben.
Zugleich muss sichergestellt werden, dass KI nicht zur weiteren Konzentration von wirtschaftlicher oder politischer Macht führt. Transparenz über Funktionsweise und Entscheidungslogiken ist daher ebenso notwendig wie wirksame Kontrollmechanismen durch unabhängige Stellen.
Neben diesen strukturellen Fragen ist auch der Schutz kreativer Leistungen im digitalen Raum von zentraler Bedeutung. Die Möglichkeiten der KI, bestehende Werke zu imitieren oder neu zu kombinieren, dürfen nicht dazu führen, dass Urheberrechte faktisch entwertet werden. Künstlerinnen und Künstler müssen darauf vertrauen können, dass ihre Werke nicht ohne Zustimmung genutzt oder in neuer Form wirtschaftlich verwertet werden. Dazu haben wir als EU-Parlament jüngst eine Resolution abgestimmt, worin wir fordern, dass das Recht auf geistiges Eigentum gegenüber den KI-Konzernen gilt, diese für die ungefragte Nutzung von Werken belangt werden oder Lizenzverträge abschließen müssen.

 

Junge Menschen schützen und befähigen

Ein besonders sensibler Bereich ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Studien und Umfragen zeigen deutlich, dass die intensive Nutzung sozialer Medien mit erheblichen Risiken verbunden ist. Suchtverhalten, sozialer Druck, Cybermobbing und die gezielte Verstärkung extremer Inhalte durch algorithmische Systeme stellen eine reale Gefahr für die psychische Gesundheit dar. Deshalb ist es richtig, über klare Altersgrenzen und wirksame Schutzmechanismen zu diskutieren. Ich bin für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige, um die Konzentrationsfähigkeit zu schulen und den Fokus auf den direkten Austausch und die Gemeinschaft im Klassenzimmer wie auch auf dem Pausenhof zu legen. Studien zeigen eindeutig, dass handyfreie Schulen dem Wohlbefinden und der Lernleistung der Schülerinnen und Schüler zuträglich sind. Außerdem müssen Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Systeme so zu gestalten, dass sie junge Menschen nicht gezielt in problematische Nutzungsmuster führen. Der Schutz von Kindern darf nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängig sein.
Parallel dazu gewinnt die Vermittlung von Medienkompetenz zunehmend an Bedeutung. In einer Welt, in der Informationen jederzeit verfügbar sind, wird die Fähigkeit, Inhalte kritisch zu bewerten und einzuordnen, zur zentralen Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Bildungssysteme müssen darauf reagieren. Digitale Kompetenzen und ein reflektierter Umgang mit KI dürfen keine Ergänzung sein, sondern müssen fester Bestandteil schulischer, beruflicher und universitärer Ausbildung werden. Daher trete ich dafür ein, dass Lernende einen KI-Führerschein machen sollten, um den richtigen Umgang zu erlernen. Dazu gehört auch, Lehrkräfte entsprechend zu qualifizieren und zu unterstützen. Denn sie sind es, die Orientierung geben und junge Menschen im Umgang mit digitalen Technologien begleiten.
Die Diskussion um die Nutzung von Smartphones an Schulen zeigt, wie schwierig die Balance zwischen Nutzung und Schutz ist. Während digitale Werkzeuge im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden können, führt die permanente Verfügbarkeit privater Geräte häufig zu Ablenkung und Belastung. Ein Verbot der Handynutzung kann daher einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lernumgebung leisten. Also: Vermittlung von Medienkompetenz, ja – Handynutzung, nein!

 

Technologie muss dem Menschen dienen

Auch beim Thema Sicherheit im Netz ist Augenmaß gefragt. Der Schutz von Kindern vor Missbrauch und die Bekämpfung illegaler Inhalte sind zwingend notwendig. Gleichzeitig dürfen Maßnahmen nicht in eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung führen. Wir brauchen keine ansatzlose Massenüberwachung, sondern eine zielgerichtete Untersuchung von Verdachtsfällen.
Mit dem sogenannten „Digital-Omnibus“ sollen bestehende Regelwerke vereinfacht und besser aufeinander abgestimmt werden. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist klar zu begrüßen. Entscheidend ist jedoch, dass diese Reformen nicht zulasten von Schutzstandards wie dem Datenschutz gehen oder einseitig großen Plattformen zugutekommen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind auf klare, verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Mögliche Sonderprivilegien für Datenverarbeitung mit KI darf es nicht geben. Besonders kritisch sehe ich Ansätze, die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme zu lockern oder menschliche Kontrolle in sensiblen Bereichen zurückzudrängen. Gerade in der Medizin oder bei sicherheitsrelevanten Anwendungen muss jederzeit gewährleistet sein, dass Entscheidungen nachvollziehbar bleiben und im Zweifel durch Menschen korrigiert werden können. Der Kommissionsvorschlag zum Digital-Omnibus zur künstlichen Intelligenz könnte zur Folge haben, dass Hochrisiko-KI-Systeme in medizinischen Anwendungen keiner menschlichen Aufsicht unterlägen. Dies ist aus Gründen der Patientensicherheit nicht hinnehmbar.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine zukunftsfähige Digitalpolitik muss Innovation ermöglichen und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Gleichzeitig muss sie klare Grenzen setzen, wo Grundrechte, gesellschaftlicher Zusammenhalt oder demokratische Kontrolle gefährdet sind.
Der entscheidende Maßstab darf dabei nie die technische Machbarkeit allein sein, sondern immer die Frage, ob eine Technologie dem Menschen dient – oder ihn zunehmend kontrolliert.

 

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Dieser Beitrag erschien in der Juni-Ausgabe der ÖkologiePolitik


 

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