Zur Finanzierung unserer Sozialversicherungen sollten neue Wege beschritten werden. – Foto: stux/pixabay.com

Wirtschaft & Soziales

Lohnnebenkosten: Wie menschliche Arbeit attraktiv bleiben kann

Nach dem Fachkräftemangel rücken nun zwei andere Entwicklungen in den Fokus: der fortschreitende Abbau von Industriearbeitsplätzen und die drohenden Arbeitsplatzverluste durch künstliche Intelligenz. In Deutschland werden beide Entwicklungen wesentlich durch die hohen Lohnnebenkosten beeinflusst.

von Dr. Peter Schneider

 

Steigende Lohnnebenkosten erhöhen die Arbeitskosten und den Rationalisierungsdruck auf Unternehmen. Unternehmensabläufe werden daher kontinuierlich überprüft und optimiert, um Personalkosten und damit den Personaleinsatz zu reduzieren. Auch die zunehmende Burn-out-Rate lässt sich zumindest teilweise auf diesen Rationalisierungsdruck zurückführen. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein genauer Blick auf die Entwicklung der Lohnnebenkosten, die im Wesentlichen von der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge bestimmt werden. Dabei soll nicht der Eindruck entstehen, dass die Zukunft der Arbeit ausschließlich von Kosten bestimmt wird oder dass die Arbeitskosten allein für die hohe Arbeitslosigkeit in den Industrieländern verantwortlich sind. Gleichwohl spielen Löhne und Lohnnebenkosten eine zentrale Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit menschlicher Arbeit in einer zunehmend automatisierten und digitalisierten Weltwirtschaft.

 

Hohe Sozialversicherungsbeiträge bremsen den Arbeitsmarkt

Die Sozialversicherungsbeiträge überschreiten im Jahr 2026 mit mehr als 42 %, bezogen auf den Bruttolohn, bereits deutlich die 40-%-Zielgrenze, die sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2018 gesetzt hatten. Diese Abweichung von 2 Prozentpunkten wäre weniger dramatisch, wenn die Perspektive in eine andere Richtung weisen würde. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht steht die notwendige Begrenzung der Lohnnebenkosten aber in einem Zielkonflikt zu den bevorstehenden weiteren Steigerungen in den Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese erwarteten Steigerungen ergeben sich aus der demografischen Entwicklung und den gestiegenen Leistungsanforderungen im Gesundheitssystem. Insbesondere der Beitragssatz in der Rentenversicherung muss schon 2028 von heute 18,6 % auf 20 % des Bruttolohns angehoben werden.

Dieser über Jahrzehnte aufgebaute Zielkonflikt hat sich in einem gordischen Knoten zusammengezogen, den die großen Parteien bisher nicht lösen konnten. Das arbeitsmarktpolitische Problem der weiter steigenden Lohnnebenkosten ist ebenso ungelöst wie die zukünftige Finanzierung der Sozialversicherungen. Reformansätze im aktuellen Politikgeschehen kommen über Reparaturen der Sozialversicherungssysteme nicht hinaus. Auch die Vorschläge der von der Bundesregierung beauftragten Rentenkommission halten am Bismarck’schen System fest, dass Lohnkosten die alleinige Bemessungsgrundlage der Rentenversicherung bilden: Der im Juni 2026 vorgelegte Vorschlag einer ergänzenden Kapitalrente erhöht die Lohnnebenkosten um zusätzliche 2 Prozentpunkte.

Ebenfalls seit Jahrzehnten gibt es jedoch einen Lösungsansatz, der eine „doppelte Dividende“ verspricht: Statt die Unternehmen mit Lohnnebenkosten zu belasten, werden Abgaben auf den Rohstoffverbrauch und Emissionen erhoben und mit diesen die Sozialversicherungen finanziert. Das Bismarck’sche Modell als alleinige Grundlage der Sozialversicherung hat im 21. Jahrhundert ausgedient. Die Grundlagen für diesen Ansatz hat der Ökonom Hans Christoph Binswanger bereits in den 1980er-Jahren aufgezeigt. Insbesondere in seinem Klassiker „Arbeit ohne Umweltzerstörung“, der im Arbeitskreis Wirtschaft des BUND entstanden ist, zeigt er das Konzept auf, das in den 1990er-Jahren als „ökologische Steuerreform“ weiterentwickelt wurde. Die ÖDP hat diesen Ansatz bereits in ihrem ersten wirtschaftspolitischen Programm in 1985 auf den Weg gebracht.

Die „doppelte Dividende“ dieser ökologischen Steuerreform besteht darin, dass Arbeit von Abgaben entlastet wird und gleichzeitig Rohstoffverbrauch und Emissionen durch höhere Abgaben zurückgehen. Für die Wirtschaft insgesamt wären damit CO2-Bepreisung und andere Belastungen aus Umweltabgaben keine Mehrbelastung, sondern eine aufkommensneutrale Steuer- bzw. Abgabereform.

Die Bundesregierung versucht dagegen, wirtschaftspolitische Notwendigkeiten und umweltpolitische Anforderungen gegeneinander auszuspielen. Klimaziele werden infrage gestellt, weil vermeintlich nur so der Deindustrialisierung entgegengewirkt werden könne. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Industrieverbände reduzierte Umweltstandards und -ziele fordern werden, falls die im Juni 2026 vorgelegte Rentenreform umgesetzt wird. Allein die um 2 Prozentpunkte höheren Lohnnebenkosten aus der Kapitalrente werden die Verbände nicht auf sich sitzen lassen.

 

Steuerfinanzierte Sozialversicherungen lösen gordischen Knoten

Wir stellen uns folgendes Szenario vor: Die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden vollständig ersetzt durch Emissions-, Ressourcen- und Rohstoffsteuern. Die Fokussierung auf die Arbeitgeberbeiträge hat bereits 1994 das im Auftrag von Greenpeace erstellte Gutachten „Ökosteuer – Sackgasse oder Königsweg?“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aufgezeigt. Auch die ÖDP hat sich in dem Konzept der ökologischen Steuerreform schon seit dem Bundestagswahlprogramm 1994 auf die Arbeitgeberbeiträge fokussiert. Dies hätte folgende Konsequenzen:

• Der derzeitige Rentenbeitragssatz von 18,6 % führt in diesem Szenario zu einer Reduktion der Lohnkosten für Arbeitgeber um fast 9,3 % der Bruttolohnsumme. Für eine exakte Berechnung wäre noch die Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Brutto- und Nettolöhne bleiben unverändert. Der Rationalisierungsdruck in Unternehmen wäre ebenso gemindert wie die Schwelle für Neueinstellungen.
• Statt der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung zahlen Unternehmen rohstoff- und emissionsbasierte Umweltsteuern. Unternehmen haben damit einen stärkeren Anreiz, zu recyceln, zu reparieren und zu sanieren, denn Arbeits- und Rohstoffkosten verschieben sich gegenläufig. Das heißt, Arbeitskosten verringern sich und Kosten für Rohstoffe verteuern sich. Auch die Abhängigkeit von Rohstoffimporten vermindert sich.
• Die Hälfte des bisherigen Beitragsaufkommens der staatlichen Rentenversicherung, der bisherige Arbeitgeberanteil, steht als Potenzial für eine Rentenreform zur Verfügung. Der neue steuerfinanzierte Anteil der Rentenversicherung aus den Umweltsteuern könnte als pauschalierte Pro-Kopf-Rente ausgezahlt werden.

Aus Sicht der Arbeitnehmer schaffen deutlich geringere Lohnnebenkosten zudem Spielraum für steigende Bruttolöhne. Mindestens diejenigen Arbeitnehmergruppen, die eine gute Marktposition aufweisen, können höhere Bruttolöhne durchsetzen. Die Nachfragekurve der Arbeitgeber verschiebt sich nach oben, weil sie mit weniger Lohnnebenkosten kalkulieren können. Dieser Aspekt wird die Rolle der menschlichen Arbeit nicht unerheblich verändern.

 

Vorteile einer Pro-Kopf-Rente für eine Reform des Rentensystems

Eine pauschale Pro-Kopf-Rente könnte Bestandteil einer umfassenden Rentenreform sein. Gegebenenfalls ist dieser Ansatz sogar verfassungsrechtlich geboten, um mehr Gerechtigkeit zu erreichen. Kurt Rieder hat diese „Grundrente“ als 1 von 3 Eigenschaften bereits 2021 in der ÖkologiePolitik 187 in seinem Beitrag „Eckpfeiler des neuen ÖDP-Rentenkonzepts“ vorgestellt. Ihre Wirkung auf die Rentenzahlungen wäre degressiv:

• Rentenbeitragszahler mit höherem Einkommen erhalten eine vergleichsweise geringere Rentenzahlung gegenüber dem bisherigen System.
• Für Rentenbeitragszahler mit mittlerem Einkommen ändert sich nichts, die Rentenzahlung bleibt nahezu identisch, etwas höher und niedriger – je nach Abstand des eigenen Einkommens vom Break-even der Rentenhöhe. Der Break-even in diesem Sinne ist das Einkommen, ab dem die Rentenzahlung höher ist als die Zahlung aus dem bisherigen System.
• Rentenbeitragszahler mit niedrigem Einkommen profitieren.

Die steuerfinanzierte pauschale Pro-Kopf-Rente bietet weiteres Potenzial für die Ausgestaltung einer umfassenden Rentenreform, z. B. auch die Einbeziehung von Beamtenpensionen in die Reform.

 

Klimageld konsequent zur negativen Einkommenssteuer erweitern

Wir kommen zurück zu weiteren Aspekten einer ökologischen Steuerreform. Das größte Hindernis in der Umsetzung ist die bisher fehlende Kompensation der Verbraucher. Die rot-grüne Bundesregierung hatte bei der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 zwar die Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer paritätisch zu den Beiträgen der Arbeitgeber reduziert, aber für alle Nicht-Arbeitnehmer gab es keinerlei Kompensation für die damals eingeführten Energiesteuern. In dieser fehlenden sozialen Abfederung liegt eine wesentliche Ursache dafür, dass eine weitergehende Umsetzung der ökologischen Steuerreform nach 2003 ausgeblieben ist.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung wurde 2021 zwar das Klimageld als Kompensation für die CO2-Bepreisung verankert, aber trotz steigender staatlicher Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kommt es bis heute nicht zur Umsetzung. Das Klimageld als monatlicher Pauschalbetrag würde die Weiterentwicklung von der ökologischen Steuerreform zu einer ökologisch-sozialen Steuerreform aus 2 Gründen rechtfertigen:

• Es wären alle Verbraucher einbezogen, nicht nur die Arbeitnehmer.
• Das Klimageld wirkt degressiv auf die Einkommensverteilung.

Bezieher niedriger Einkommen erhalten mit dem Klimageld eine Kompensation für einen Mindestbedarf an fossilen Energieträgern und viele Verbraucher werden zu Netto-Gewinnern der CO2-Bepreisung, wenn sie diesen Mindestbedarf gar nicht benötigen. Demgegenüber werden Bezieher höherer Einkommen mit einem durchschnittlich vielfach höheren Verbrauch an fossilen Energieträgern zu den Netto-Verlierern der CO2-Bepreisung gehören. Sie erhalten weniger Klimageld als sie CO2-Abgaben direkt oder indirekt abführen.

Die ökologisch-soziale Steuerreform ist natürlich nicht beschränkt auf Klimapolitik und fossile Energieträger. Die CO2-Bepreisung sollte nur beispielhaft aufzeigen, was auch für das Ziel einer Kreislaufwirtschaft möglich ist. Denn für andere Rohstoff- und Emissionssteuern lässt sich das Klimageld nun auf einfache Weise erweitern, indem die monatliche Pauschale erhöht wird. In der Fachliteratur und im ÖDP-Grundsatzprogramm wird diese weitergehende Kompensation für Rohstoff- und Emissionssteuern auch als Ökobonus bezeichnet. Der Wirkmechanismus ist identisch zum Klimageld.

Mit dem Klimageld und dem Ökobonus erhält ein Konzept neue Beachtung, das bereits in den 1960er-Jahren breit diskutiert wurde: die negative Einkommenssteuer. Klimageld und Ökobonus können zu einem solchen Konzept weiterentwickelt werden mit dem Ziel, die Vielfalt an Sozialleistungen zu reduzieren und durch eine Grundpauschale, eben die negative Einkommenssteuer, zu ersetzen. Ein Zwischenschritt dahin wäre, dass ein monatlicher Grundbedarf an Lebenshaltungskosten indirekt von der Mehrwertsteuer befreit wird. Das wird erreicht, indem über die Grundpauschale ein Mehrwertsteuer-Anteil von vielleicht 50 bis 100 Euro monatlich pro Person erstattet wird.

 

Soziale und ökologische Transformation können sich ergänzen

Seit Jahrzehnten bleiben grundlegende Reformen in der Renten- und Wirtschaftspolitik aus, weil der Zielkonflikt zwischen niedrigen Lohnnebenkosten einerseits und stabilen Renten trotz des demografischen Wandels andererseits als unauflösbar erscheint. Statt der angestrebten Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge erleben wir über Jahrzehnte eine kontinuierliche Steigerung des Anteils der Sozialversicherung an den Lohnkosten. Der hier aufgezeigte Weg öffnet dagegen nicht nur die Tür für eine Entlastung der Arbeit, sondern auch eine Tür für eine ökologische Transformation: die Dekarbonisierung und die ebenfalls notwendige Transformation der Wirtschaft in eine Recyclingwirtschaft. Wirtschaft und Umwelt müssen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, weil Wirtschaft und Umwelt nur gemeinsam den Menschen dienen können.

 


Onlinetipps

Kurt Rieder
Die g.u.t.e. Rente: gerecht, unbürokratisch, transparent, existenzsichernd
ÖkologiePolitik, 08.12.2021
www.t1p.de/va3tz

Stefan Bach, Claudia Kemfert
30 Jahre DIW-Vorschlag zur ökologischen Steuerreform: verpasste Chance für den Klimaschutz
DIW, 13.08.2024
www.t1p.de/apn14


 

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