Digitale Vernachlässigung?
23. Oktober 2026
Das Familienrecht ist kompliziert. Vielleicht wird es bald noch komplizierter: In den § 1626 des Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) will nämlich Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) einfügen, dass Eltern ihre Kinder nicht „digital vernachlässigen“ dürfen. Die Idee steht im jetzt vorgelegten Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Wer vermutet, es gehe der Kommission um die Sorge, dass ein Kind Schaden nehmen könnte, weil die Eltern zu sorglos-ausufernd mit den irrtümlich als „Social Media“ bezeichneten Phänomenen umgehen, der könnte irren. Fachleute wie der Neurowissenschaftler Prof. Manfred Spitzer sehen in der geplanten Rechtsänderung nämlich etwas ganz anderes: Eltern sollen verpflichtet werden, schon ganz kleine Kinder mit der digitalen Welt anzufreunden.
Spitzer könnte Recht haben. Die Expertenkommission fordert nämlich, „dass Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes auch im digitalen Raum berücksichtigen müssen“. Spitzer sieht hier einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern.
Wer von einer „Frühdigitalisierung“ der Kindheit nichts hält und davon überzeugt ist, dass das menschliche Gehirn sich am besten in analogen Realitäten entwickelt, könnte dann im Konflikt mit dem BGB stehen. Die Bundesfamilienministerin ist von der Idee begeistert. Sie will bald familienrechtlich nachrüsten.
Riesige Digitalkonzerne haben aus Geld- und Machtgier ein objektiv suchtförderndes Produkt in unsere Realität und damit auch in die familiäre und kindliche Welt eingebracht. Statt hier einzugreifen und Korrekturen bei der Zielrichtung der Algorithmen durchzusetzen, will Frau Prien die Eltern zur Komplizenschaft mit den Digital-Konzernen verpflichten.
Das Ziel einer analogen Kindheit wird womöglich bald illegal sein. Wer auf der Seite der Kinder steht, sollte die Diskussion über neue Aspekte des Familienrechts aktiv und kritisch begleiten.

