Nicht wenige Menschen müssen auf Centbeträge beim Einkaufen achten. Eine Entlastung über eine negative Einkommensteuer wäre eine für alle gerechte Maßnahme. Foto: Mimzy / pixabay.com

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Geringverdiener gleichermaßen entlasten

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Grundfreibetrags und verkauft dies speziell als Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. „Grundfreibetrag“ klingt vom Wort her auch so. Aber stimmt das auch?

Für 2027 ist eine Erhöhung um 216,00 € vorgesehen. Wie wirkt sich diese aus?

Bei Besserverdienenden, die in der Spitze 42 % Einkommensteuer bezahlen, führt dies zu einer Ersparnis von 90,72 €. Bei Geringverdienern mit dem niedrigsten Steuersatz wirkt dieser Grundfreibetrag nur mit 14 %, also eine Ersparnis von 30,24 €. Somit werden Geringverdiener nur mit 1/3 des Entlastungsbetrags für Besserverdienende entlastet. Und wer so wenig verdient, dass er keine Einkommens- bzw. Lohnsteuer bezahlt, geht leer aus. Menschen mit so geringem Einkommen, dass keine Lohn- bzw. Einkommensteuer fällig wird, sind ja nicht von allen Steuern befreit. Sie bezahlen Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer, sie sind von der CO2-Bepreisung betroffen. Sie zählen somit zu den Steuerzahlern. Entlastet werden diese jedoch nicht.

Die Erhöhung des Grundfreibetrags hat den Konstruktionsfehler, dass er umso mehr entlastet, je höher das zu versteuernde Einkommen ist. Gerecht? Wohl nicht.

Eine echte Alternative zur Erhöhung des Grundfreibetrags ist die negative Einkommensteuer. Hier erhält jeder einen bestimmten Festbetrag als Entlastungsbetrag. Für Menschen, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen, als Gutschrift auf die Steuerschuld; Menschen, die diese Steuern nicht zahlen, können sich diesen Betrag auszahlen lassen. Somit eine echte Entlastung für alle, unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Wie hoch sollte diese negative Einkommensteuer bemessen werden? Zum einem in der Höhe der Mehrwertsteuer, die ein Geringverdiener bezahlt. Diese Steuer würde somit in dieser Höhe zurückerstattet. Zum anderen eignet sich eine negative Einkommensteuer zur Rückzahlung der CO2-Bepreisung, also für die Auszahlung des Klimageldes.

Übrigens: Eine negative Einkommensteuer ist nichts Revolutionäres. Unser Nachbarland Österreich kennt diese Steuer seit 1988 und diese wurde mehrfach reformiert. Sie wird dort zur Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von Geringverdienern eingesetzt. In Deutschland erfolgt diese Entlastung durch die Gleitzone, also einen Bereich mit verminderten Sozialversicherungsbeiträgen für Geringverdiener.

Das Instrument der negativen Einkommensteuer eignet sich auch für die Entlastung von Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuer und CO2-Bepreisung und stellt damit ein faires Esoziales Instrument zur Gleichbehandlung aller Menschen dar.

Sie kann auch zur Entlastung von steigenden Energiepreisen – dann auch für alle Menschen gleich – eingesetzt werden. Ohne „Tankrabatt“, der ja vor allem Menschen, die viel Benzin bzw. Diesel verbrauchen, zugutekommt und zum Teil die Kassen der Ölkonzerne füllt. Von den steigenden Energiepreisen sind alle Menschen betroffen, also sind auch alle Menschen zu entlasten. Wieder ein Anwendungsfall für eine negative Einkommensteuer als faires Entlastungsinstrument.

 

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