Diskussion über Social Media und Mobilfunk
18. Juni 2026
Der BAK Mobilfunk verfasste eine neue Version eines Kapitels über Mobilfunk für das Bundespolitische Programm, welches der Verantwortung unserer Vorsorgepartei für Gesellschaft und Mitwelt gerecht wird. Dafür wurde auch die Forderung nach einer gesetzlichen Altersgrenze von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien in Deutschland diskutiert. Im Gegensatz zu den derzeit laut werdenden Forderungen für eine Social-Media-Nutzung ab 14 Jahren hält der BAK Mobilfunk diese Altersgrenze für nicht angemessen, weil Jugendliche in dieser sehr sensiblen Phase noch nicht ausreichend auf Cybermobbing und Einflussnahme u. a. durch radikale Kräfte oder vorgegaukelte Ideale vorbereitet sind. Zudem kritisiert der BAK, dass durch die ungeregelte Mobilfunkpolitik ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden entsteht – sei es durch provozierte Krankheiten, sei es durch Schäden in der Natur oder den Ressourcenraubbau.
Derzeit gibt der Ausbau der Gigabitinfrastruktur, wie ihn das Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung plant, Grund zur Besorgnis. An quasi jeder Häuserwand dürfen Betreiberfirmen Router für 5G und Weiteres anbringen, sobald dieses Gesetz verabschiedet ist. Den Zugang hierzu erhalten die Betreiber, indem sie einen Glasfaseranschluss am Haus errichten. Wir sehen hier Eigentumsrechte berührt. Gleichzeitig werden Gesundheitsaspekte im Referentenentwurf nicht benannt. Für den BAK, der Studien z. B. des Wissenschaftlichen Dienstes der EU zu 5G oder auch die ATHEM-3-Studie kennt, ist klar, dass hier Haltung gezeigt werden muss.
Vorstand des BAK Mobilfunk







