Pestizid-Zulassungen werden schwieriger. Ein Urteil stärkt den Umwelt- und Gesundheitsschutz. – Foto: schauhi/pixabay.com

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Gericht stoppt routinemäßige Pestizid-Verlängerungen

Am 19. November 2025 fällte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg ein wegweisendes Urteil. Die Richter gaben den Klagen dreier Umweltorganisationen statt und erklärten die seit Jahren gängige Praxis der EU-Kommission, Genehmigungen für Pestizide routinemäßig zu verlängern, für rechtswidrig.

von Thomas Löb

 

Bisher nutzte die EU-Kommission eine Ausnahmeregelung der EU-Pflanzenschutzverordnung, um die Genehmigung von Pestizidwirkstoffen nach Ablauf ihrer Geltungsdauer immer wieder zu verlängern. Das passierte vor allem dann, wenn sich das Verfahren zur erneuten Risikoprüfung verzögerte – oft über viele Monate oder Jahre hinweg. Dadurch blieben Hunderte Pestizide weiterhin im Verkehr, obwohl ihre Risikoabschätzung veraltet oder unvollständig war. In einigen Fällen stammte die letzte vollständige Risikobewertung sogar aus den 1990er-Jahren. Das EU-Gericht stellte nun klar: Diese „automatische und systematische“ Verlängerung widerspricht dem Ausnahmecharakter der Regelung. Verlängerungen dürfen nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden – und müssen insbesondere berücksichtigen, ob Verzögerungen durch die Hersteller selbst verursacht wurden, etwa durch mangelhafte oder verspätet eingereichte Daten.

 

Erfolg für Zivilgesellschaft und Wissenschaft

Die Aurelia Stiftung hatte gegen die im Jahr 2022 erfolgte Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat geklagt. Auch die Klagen zu den Wirkstoffen Boscalid und Dimoxystrobin hatten Erfolg. Zahlreiche Pestizidhersteller und Lobbyverbände hatten sich als Streithelfer auf die Seite der EU-Kommission gestellt, ebenso Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments. „Das EU-Gericht beendet die verheerende Praxis der EU-Kommission, die Hunderte Pestizidwirkstoffe allein durch Ausnahmegenehmigungen am Markt und damit auf dem Acker hält“, sagt Thomas Radetzki, Vorstandsvorsitzender der Aurelia Stiftung. Das Urteil sei ein wichtiger Schritt hin zu einem tatsächlich vorsorgeorientierten und wissenschaftsbasierten Zulassungssystem. Das Gericht betonte ausdrücklich den Vorrang von Umwelt- und Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen – ein zentraler Punkt der Kläger.

 

Glyphosat als Prüfstein

Der Fall Glyphosat gilt als besonders brisant. Die Genehmigung lief 2022 aus, konnte aber mangels vollständiger Datenlage nicht fristgerecht neu bewertet werden. Die EU-Kommission verlängerte daraufhin zunächst um ein Jahr – und erteilte später eine neue reguläre Genehmigung für zehn Jahre, obwohl weiterhin gravierende Wissenslücken bestehen, insbesondere bezüglich der Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme. Aus Sicht der Aurelia Stiftung verstößt die Abwälzung zentraler Risikoprüfungsaufgaben an die Mitgliedstaaten gegen EU-Recht. Sie klagt daher zusätzlich gegen diese Wiederzulassung.

 

Systematische Fehler der EU-Kommission

Die Urteile von Luxemburg haben weit über die konkreten Fälle hinaus Bedeutung: Sie entlarven strukturelle Versäumnisse der EU-Kommission. Obwohl das EU-Pestizidrecht einen klaren „zyklischen Ansatz“ vorsieht – regelmäßige zeitgebundene Neubewertungen nach modernem Stand der Wissenschaft –, wurden Fristen systematisch überschritten. Hersteller erhielten mehrfach Gelegenheit, fehlende Daten nachzureichen, ohne dass dies Konsequenzen für die Genehmigung gehabt hätte. Mit dem Urteil steht nun fest: Ist die Risikoprüfung nicht abgeschlossen, darf ein Wirkstoff nach dem Ablauf der regulären Genehmigung nicht weiter auf dem Markt bleiben – es sei denn, die Kommission kann im Einzelfall triftige Gründe darlegen und die Rolle der Hersteller klar bewerten.

 

Bedeutung für die Zukunft

Ein großer Teil der derzeit in der EU verwendeten Pestizide ist ausschließlich aufgrund solcher Verlängerungen auf dem Markt. Diese Praxis muss nun grundlegend verändert werden. Für Hunderte Wirkstoffe bedeutet das: Ihre Genehmigung steht soeben auf dem Prüfstand. Ob die EU-Kommission Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch schon jetzt, dass das Urteil den Druck erhöht, das europäische Pestizidrecht konsequent am Vorsorgeprinzip auszurichten.

 

Wendepunkt für den Pestizideinsatz in Europa

Für den Natur- und Gesundheitsschutz bedeutet dieses Urteil einen historischen Schritt. Es zwingt die EU-Kommission, ihre Verantwortung für den Schutz von Menschen, Bestäubern und Biodiversität ernst zu nehmen – und sich nicht länger auf Ausnahmen zu stützen, die zu einer dauerhaften Regel geworden waren. Für die ökologische Agrarwende in Europa ist dies ein wichtiges Signal: Wissenschaftliche Risikoprüfungen müssen aktuell, vollständig und unabhängig sein – und dürfen nicht aus Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen verwässert werden.

 


 

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