Die ÖDP Baden-Württemberg führte einen "Thementag Familie" durch, um das strittige Thema "Ehe für alle" gründlich zu beleuchten. – Foto: Pexels/pixabay.com

Bildung & Erziehung

„Thementag Familie“ der ÖDP BW

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Der Bundesparteitag im April 2019 in Hof sprach sich für die „Ehe für alle“ aus. Dieser Beschluss war umstritten und warf die Frage auf, ob er sich mit dem von der ÖDP geforderten „Schutz von Ehe und Familie“ verträgt. Zu dieser Frage rief die ÖDP Baden-Württemberg deshalb im November 2019 einen „Thementag Familie“ ein.

von Matthias Dietrich
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Der „Thementag Familie“ ging den historischen, theologischen, juristischen und gesellschaftlichen Aspekten von Ehe und Familie nach. Verschiedene Aspekte wurden in drei Vorträgen beleuchtet und abschließend von den Anwesenden diskutiert und bewertet.

Vortrag 1: Ursprüngliche Funktion der Ehe

Im ersten Vortrag befasste sich der Theologe und Historiker Matthias Dietrich mit der Frage, welche Funktion die Ehe ursprünglich hatte. Demnach hatte die Ehe in erster Linie die Aufgabe, die Versorgung im Alter und den Totenkult sicherzustellen. In der Antike gab es keine Versicherungen im heutigen Sinne, die die finanzielle Versorgung und Pflege der Altgewordenen hätte sichern können. Daher mussten Angehörige die Aufgaben übernehmen, die heute Versicherungen innehaben.

Doch welche Angehörigen waren zuständig? In erster Linie kam den leiblichen Kindern die Aufgabe der Versorgung und Pflege zu. Damit stand man aber vor dem Problem, dass bei der Geburt eines Kindes nur zweifelsfrei die Mutter bestimmt werden konnte, nicht jedoch der Vater. Um sicherzustellen, wer der leibliche Vater des neugeborenen Kindes ist, bedurfte es einer verbindlichen Regelung, wer mit der Frau schlafen darf. Eine solche Regelung war die Ehe. Diese ermöglichte folgenden Ablauf: Eine Frau und ein Mann gingen eine Partnerschaft ein und begründeten diese formal durch die Ehe.

Die Ehe war zunächst eine Versorgungs- und Wirtschaftsgemeinschaft der beiden Ehepartner. Dann zeugten sie Kinder, bei denen klar war, wer Mutter und wer Vater ist. Diese Kinder galten als legitim. Verging sich ein anderer Mann an einer verheirateten Frau, dann war das Ehebruch und galt als ein schlimmes Vergehen, weil die eheliche Ordnung zerstört wurde und um die Kinder Streit entstand. Das war ein großes Problem, denn es galt, dass die legitimen Kinder die Eltern im Alter zu versorgen und zu pflegen hatten. Dazu wurden sie in die Lage versetzt, indem sie – insbesondere die erstgeborenen männlichen Nachkommen – den elterlichen Hof oder Betrieb erbten. Im Alter wurde den Eltern das Altenteil zugewiesen. Und wenn sie starben, sorgten ihre legitimen Kinder mittels der Grabpflege und der Totenverehrung für ihr jenseitiges Heil.

Heute hat sich die Bedeutung der Ehe gewandelt und verringert. Dazu hat zum einen die Einführung von Versicherungen beigetragen, zum anderen die Entwicklung von Vaterschaftstests. Und seit der Romantik hat der Aspekt der Liebe an Bedeutung gewonnen. Heute dient die Ehe in erster Linie der geordneten Entwicklung und Erziehung der Kinder, außerdem – in verringertem Maße – der gegenseitigen Absicherung und dem gegenseitigen Beistand der Ehepartner und als Liebesbeziehung.

Vortrag 2: Jüdisch-christliche Bedeutung der Ehe

Im zweiten Vortrag ging der Pfarrer i. R. Günther Brendle-Behnisch der jüdisch-christlichen Bedeutung der Ehe nach. Demnach stellt sich die biblische Realität komplexer dar, als es aus einer Reduzierung auf die Grundsätze „Seid fruchtbar und mehret euch!“ (Gen 1, 28), „Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhangen und sie werden ein Fleisch sein!“ (Gen 2, 24) und „Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!“ (Mt 19, 6) hervorgeht. Die Ehe aus biblischer, d. h. christlich-jüdischer Sicht gründet sich auf den Schöpfungsauftrag, der ganz klar auf die Vermehrung der Nachkommenschaft abstellt, also in die Familie mündet.

Im Ehebruchsverbot (6. Gebot) geht es zunächst nur um den Schutz der Ehe gegen Angriffe von außen: Kein Mann hat das Recht, in eine bestehende Ehe einzubrechen! Erst allmählich – z. B. durch den jüdischen Ehevertrag, der die Rechte der Frau gegenüber dem Mann festschreibt, und spätestens explizit mit Jesus – wurde der Schutz des jeweils Schwächeren – in aller Regel der Frau – zur tragenden Säule gemäß dem ursprünglichen Rechtsprinzip der zehn Gebote.

Die Formen der Ehe haben sich im Laufe der Jahrtausende verändert, ganz offensichtlich aus gesellschaftlichen Veränderungen heraus. Gott akzeptiert diese verschiedenen Formen, jedoch – und dies hat Jesus herausgestellt – muss die Ehe so geführt werden, dass sich die beiden Partner gegenseitig guttun und nicht schaden. Ansonsten bleibt die Ausgestaltung der Ehe den Partnern überlassen. Allerdings, die Idee einer „Homoehe“ hat es nie gegeben, nicht einmal im libertinischen Griechenland, sodass wir es in unserer Zeit und Gesellschaft mit einem absoluten Novum zu tun haben.

Vortrag 3: Juristische Aspekte der Ehe

Der dritte Vortrag – der Hauptvortrag des „Thementages Familie“ – wurde von dem Juristen und Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken, Matthias Dantlgraber, gehalten. Er befasste sich mit den juristischen Aspekten der Ehe und speziell der „Ehe für alle“ und bezog auch gesellschaftliche Aspekte ein.

Demnach ist die Ehe für Personen gleichen Geschlechts, die „Homoehe“, das Resultat einer seit 2001 währenden Entwicklung hin zu einer immer weitreichenderen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe. Am 30. Juni 2017 entschied der Deutsche Bundestag: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“ (§ 1353 Abs. 1 BGB). Bezüglich der Frage, ob dieser Beschluss verfassungswidrig war bzw. ist, gehen die Meinungen auseinander. Damit hängt die Frage zusammen, ob und inwieweit der Begriff „Ehe“ fest oder wandelbar ist.

Der feste Ehebegriff beharrt auf der Feststellung, dass die Verfassungsväter und -mütter die Ehe unstreitig als Verbindung von Mann und Frau verstanden haben und die Ehe aufgrund ihrer engen Verbindung mit dem Zeugen von Kindern nur verschiedengeschlechtlich sein könne. Der wandlungsfähige Ehebegriff geht davon aus, dass mit dem gesellschaftlichen Wandel und dem Wandel des Eheverständnisses der Geschlechtsverschiedenheit keine prägende Bedeutung mehr zukomme.

Schließlich gibt es auch noch eine dritte Sichtweise, nämlich die Theorie, dass zwischen dem verfassungsrechtlichen und zivilrechtlichen Ehebegriff zu unterscheiden sei. Das Zivilrecht dürfe über den verfassungsrechtlichen Ehebegriff hinausgehen. Unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehe nur die Ehe zwischen Mann und Frau. Der Bundestag hat sich letztendlich mehrheitlich die Ansicht zu eigen gemacht, dass der Ehebegriff wandelbar sei. Letztendlich wurde für die Einführung der „Ehe für alle“ das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, nicht das Grundgesetz. Eine Änderung des Grundgesetzes hätte mit Zweidrittelmehrheit erfolgen müssen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht den gewählten Weg und die Einführung der „Ehe für alle“ als verfassungswidrig ansieht. Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten einer Klage ist eine solche vor dem Bundesverfassungsgericht bis jetzt nicht vorgebracht worden. Insofern sollte die ÖDP nicht länger das Für und Wider der „Ehe für alle“ diskutieren, sondern sich mit den juristischen Folgediskussionen auseinandersetzen und dort ihre familienpolitischen Vorstellungen einbringen.

Mit der „Ehe für alle“ sind automatische Folgen im Hinblick auf die gemeinschaftliche Adoption, den Zugang zur künstlichen Befruchtung und die Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung verbunden. Die derzeitige politische Diskussion dreht sich insbesondere um das Abstammungsrecht und die Frage, ob weitere Methoden der Reproduktionsmedizin (Eizellspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft) erlaubt werden sollen.

Der Familienbegriff hat sich durch die „Ehe für alle“ nicht geändert, sondern war vorher schon weit. Dabei sind der Familienbegriff und der Ehebegriff unabhängig voneinander zu sehen, hängen allerdings zusammen. Da rund 70 % (1996: rund 80 %) aller Kinder in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe aufwachsen, fallen Ehe und Familie immer noch häufig zusammen, auch wenn ehebezogene Maßnahmen Kinder nicht mehr so zielgenau erfassen wie früher.

Fazit: Schutz der Familie wichtiger als Schutz der Ehe

Als Fazit aus dem „Thementag Familie“ lässt sich sagen, dass Ehe und Familie in der heutigen Zeit nicht mehr in einem so engen Zusammenhang zu sehen sind wie früher. Im Gegensatz zu früher sind mit einer Ehe nicht mehr unbedingt Kinder verbunden. Daher und aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen kommt dem Schutz der Familie eine größere Bedeutung zu als dem Schutz der Ehe.

Wenn die ÖDP ihre familienpolitischen Ziele durchsetzen will, wird sie sich zum einen verstärkt in die Diskussion um die Ausgestaltung der „Ehe für alle“ begeben, zum anderen aber auch zentrale Forderungen wie die Gleichwertigkeit der häuslichen und außerhäuslichen Kindererziehung im Fokus behalten müssen.