Demokratie & Recht

Quo vadis, EU?

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1973 war Großbritannien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beigetreten, 1975 stimmten bei einem Volksentscheid 67 % für einen Verbleib. In den nächsten vier Jahrzehnten und vor allem in den letzten Jahren wurde die Kritik immer lauter. So kam es zum neuerlichen Volksentscheid. Und am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 % für einen Austritt aus der Europäischen Union (EU).

Unmittelbar nach der Brexit-Abstimmung füllten sich die Kolumnen der Printmedien mit Englandverstehern, die allesamt zum Besten gaben, das Resultat sei angesichts der Brüsseler „Wirtschaftsdiktatur“ nicht anders zu erwarten gewesen. Die europäische Öffentlichkeit (sofern es diese überhaupt gibt) wurde von diversesten EU-Bashern umstellt, die sich in ihrer EU-Kritik gegenseitig zu überbieten versuchten. Doch das unterstellt den Briten eine Reflexivität, eine Handtuch-Werf-Mentalität, die zumindest diesbezüglich nicht angebracht sind.

Ursache I des Brexits

Innerhalb des Vereinigten Königreichs (UK) hegen vor allem die Engländer einen parlamentarischen Patriotismus, an dem sich unser Verfassungspatriotismus, angesichts  der übergroßen Bereitschaft im Bundestag, die Verfassung politisch anzupassen, eine Scheibe abschneiden könnte. Im UK will man neben sich, was das Parlament angeht, keine fremden Götter dulden. Den Brüsseler Apparat sieht man aber als solchen. Eine Umfrage des Lord Ashcroft nach dem Brexit gab als Hauptmotiv der Leaver an: „Entscheidungen, die das UK betreffen, müssen im UK getroffen werden.“

Diesen Kampf haben wir durchaus auch in Deutschland, mit einem wichtigen Unterschied: Hier besitzen wir im Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Garanten unserer Verfassung. In England gibt es keinen Garanten außer dem Parlament selbst und auch keine kodifizierte Verfassung. Demzufolge ist keine Kanalisierung der Beschwerden möglich. Anders hierzulande: Hier unterhalten wir mit dem BVG eine institutionelle Fokussierung der Souveränitätsfrage. Das schwierige und unbedingt notwendige „Zurechtrücken“ der EU-Vertragsauslegung findet im fortwährenden Dialog zwischen den europäischen Instanzen, allen voran dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), und dem BVG statt. So bleiben die Erdbeben zwischen den Kontinentalplatten bei uns klein und beherrschbar.

Brexit war, mangels institutionellen Dialogs, die überfällige „Zurechtrückung des San-Andreas-Grabens mit Stärke 8 auf der Richterskala“. Um diese Metapher kurz weiter zu bemühen: Der „Schaden“ war mit dem relativ kleinen Unterschied von 51,9 % „Leave“ zu 48,1 % „Remain“ überschaubar. Verheerend waren und bleiben nach unserem Demokratieverständnis (es gilt die absolute Mehrheit) die Folgen, und das auf beiden Seiten des Grabens.

Ursache II des Brexits

Nun ist das UK aber sicherlich kein Land voller Parlamentspatrioten. Ein schwerwiegender weiterer Grund des Ergebnisses am 23.  Juni war die geschlossene Fremdenfeindlichkeit in den englischen Provinzen. Hier ist die Bevölkerung alt und weiß und das Land sieht aus wie in Sachsen-Anhalt. Es gilt der alte Spruch von Epiktet (50 –138 n. Chr.): „Nicht die Dinge selbst beunruhigen die Menschen, sondern die Meinungen, die über die Dinge verbreitet werden.“ (Handbuch der Moral)

In Sachen Meinungen ist die britische Boulevardpresse Weltmeister. Und sie schürt die Angst vor dort kaum vorhandenen Einwanderern. Plausibel erscheint das den vielen Minderbemittelten, die dort die Erklärung für die Chancenungleichheit im Lande suchen. Doch die ungleiche Verteilung des beachtlichen britischen Wohlstands und die einhergehenden Ungerechtigkeiten sind Folge einer bewussten Wettbewerbspolitik. Zum Vergleich: Im Ordoliberalismus stehen sich Wirtschaftsunternehmen im Wettbewerb gegenüber. Im Neoliberalismus sind es aber die Menschen selbst, die diesen nunmehr Darwinistischen Kampf untereinander austragen müssen. Viele verlieren.

Das Ergebnis hat wenig mit der EU zu tun, im Gegenteil, es wird nach dem Brexit nur noch schlimmer. Aber die Menschen in den englischen Provinzen stimmten nicht nach begründeten Gegebenheiten, sondern nach Plausibilitäten ab. Es herrschte „Stimmungsmache“.

Ursache der EU-Gründung

Es ist immer heilsam in solchen Krisenmomenten, zu den Anfängen zurückzukehren. Vorvorvorgänge-rin und Urahn der EU war die Montanunion (EGKS), die am 23.  Juli 1952 ihre Arbeit aufnahm. In einem an sich historischen Anfall von Geschichtsbelehrbarkeit trieben die Franzosen, die in der Hauptsache („Wiedergutmachung“) die Ungeheuerlichkeiten des Versailler Vertrags 1919 zu verantworten hatten, einen ihren eigenen zahlreichen Staatstheoretikern der Aufklärung würdigen politischen Ausgleich europäischer Kräfte an. Es herrschte die Einsicht, dass man nur dann „Europa“ als politische Einheit betrachten dürfte, wenn man die eigene Hoheitsgewalt mit anderen Europäern teilt.

So wurde die Montanunion zur ersten überstaatlichen Institution weltweit. Man überließ Teile der Industriepolitik der Nachkriegszeit einem neu geschaffenen Oberministerium in Luxemburg, das nunmehr eine Vergemeinschaftung der Kontrolle über die Produktionsfaktoren Kohle und Stahl darstellte. Dieses politische Alleinstellungsmerkmal darf man den Franzosen Robert Schuman und Jean Monnet zuschreiben, wobei Bundeskanzler Konrad Adenauer (anders als sein ordoliberaler Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, der seine Marktkontrolle durch den französischen Dirigismus gefährdet sah) die Vorteile für Deutschland auf der internationalen Bühne erkannte und das Anliegen nach Kräften förderte.

Am 1. Januar 1958 kamen die EWG und Euratom hinzu, am 1.  Juli 1967 erfolgte mit dem Fusionsvertrag von Brüssel die Zusammenlegung zu den „Europäischen Gemeinschaften“. In der ersten Erweiterung der EWG traten Dänemark, Irland und das UK am 1.  Januar 1973 den Gemeinschaften bei. Der Bezug war eindeutig auf die Römischen Verträge, die 16 Jahre zuvor in Kraft getreten waren.

Persönliche Sicht

Wäre ich damals nicht Pennäler, sondern Premierminister Edward Heath gewesen, hätte ich genauso gehandelt und wäre der EWG beigetreten. Die Römischen Verträge, mit ihrem penetranten Satz „immer engerer Zusammenschluss“, waren allen einsehbar und mir persönlich bekannt. Doch den Sozialisten (mit den Gewerkschaften) unter Harold Wilson war der neue Zusammenschluss sozial defizitär: Sie fürchteten eine Dominanz der Konzerne und eine Ökonomisierung des Menschenbildes. Deswegen initiierten sie am 5.  Juni 1975 die erste Volksabstimmung über die Mitgliedschaft zur EWG. Den Konservativen bedeutete die EWG vor allem Geschäftsopportunität und mit diesem Argument gegen den Hintergrund einer am Boden liegenden Wirtschaft siegten sie im Referendum mit 67,2 % Remain gegen 32,8 % Leave.

Kennzeichnend: Niemand interessierte sich für das eigene Selbstverständnis als Staat, dass dieses vor allem auf der parlamentarischen Souveränität ruhte! Mich wiederum faszinierte, dass die EWG schon ein Parlament in Strasbourg eingerichtet hatte, und ich geniere mich nicht zu konstatieren, dass ich als Jugendlicher dort großes Entwicklungspotenzial sah. Lieber Strasbourg als Westminster! Das machte mich zum begeisterten Eurodemokraten und als Student wurde ich Mitglied der „Jungen Europäischen Föderalisten“ (englisch: YEF), die, soviel ich weiß, noch bestehen.

„Debatte“ zum Brexit

Seltsamerweise kam das parlamentarische Uranliegen der Briten – sachlich korrekt: der Engländer – auch in der Volksabstimmung vom 23. Juni dieses Jahres nicht zum Vorschein. Stattdessen beschimpfte man die EU für ihre vermeintliche Regelungswut (die der englischen wirklich in nichts nachsteht) und ihre viel zu lockere Grenzabsicherung (die den Engländern egal sein dürfte, weil sie außerhalb Schengens sind). Boris Johnson, Lichtgestalt der Leaver und im Theresa-May-Kabinett nunmehr Außenminister, verglich die EU in ihrer „Übergriffigkeit“ mit dem Dritten Reich, ihre Einflussnahme auf die EU-Staaten sei mit dem Machtwahn Adolf Hitlers vergleichbar.

Über parlamentarische Souveränität sprach man nicht. Höchstens drückte sie sich als ein dumpfes „Bauchgefühl“ bei den Leavern aus. Aber genau darum ging es im Kern. Pathetisch gesagt: Es wurde nicht auf die zahlreichen Intellektuellen gehört, die beiderseits des Ärmelkanals alle Aspekte dieses Bauchgefühls hätten erschließen und artikulieren können. Nach Kant wäre das die Formulierung der Vernunft gewesen. Stattdessen beließ man es bei den (denkbar bunten) Schimpftiraden der Boulevardpresse.

Doch eigentlich ist die Problematik alles andere als verflixt. Ihre Auflösung befindet sich im Mantra, das Jürgen Habermas schon seit einem halben Jahrhundert in regelmäßigen Abständen anstimmt: Leute, redet miteinander! Dialog, Dialog! Der Brexit geschah, weil in Großbritannien niemand in der Lage war, die friedensstiftenden Vorteile des Dialogs, sozusagen die Notwendigkeit eines überstaatlichen Parlamentarismus, zu erklären.

Dialog statt „Krieg“

So lautet die Antwort auf Brexit und die Quo-vadis-Frage erstmal: Unde venis, EU? Woher kommst du, EU? Von Anfang an haben wir den Dialog dadurch intensiviert, indem wir Hoheitsgewalten überstaatlich geteilt haben. Nur dann hat der Dialog Brisanz, nur so kommt man auf den Boden des wirklichen politischen Sinns. Beide britischen Volksabstimmungen, 1975 und 2016, waren schlechte Politik. Die Zuständigen übersahen, dass der Grundsatz aller europäischen Gemeinschaften der offene Diskurs sein muss, und so steht es auch in den Verträgen.

Wenn ein Staat sich für die EU entscheidet, macht er einen gewaltigen Schritt in die Gemeinsamkeit. Der Schritt kann nicht nachträglich „gekürzt“ oder „geschmälert“ werden. Vielmehr engagiert man sich im Dialog. Doch die Briten sehnen sich heute noch nach dem zynischen und sterilen Prinzip „Ba-lance of Power“ – übersetzt: „Wenn du eine rote Linie überschreitest, schieße ich dich platt.“ Es gibt kein „Zwischending“ zwischen Churchills „Jaw-jaw“ (Dialog) und seinem „War-war“ (Krieg, auch die kalte Version).

Brexit lehrt uns: Das Gründungsethos der Montanunion ist jetzt zu Ende zu führen! Ob sich nun Ludwig Erhard in seinem Grab dreht oder nicht: Wir haben keine Wahl! Vergemeinschaftung der diversen Obliegenheiten oder Scheitern! Das lehrt uns die Eurokrise, das lehrt uns die Flüchtlingskrise. So will es auch die Logik der europäischen Verträge. An die Adresse von Michel Barnier, Sonderkommissar für Brexit, gerichtet: Für die Briten gibt es die Lösung „Norwegen“ (kein Mitglied in der EU, aber Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum, Beitrag an den EU-Haushalt, Anerkennung der „Vier Freiheiten“ im Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie Regelung in den Bereichen Umwelt, Informationstechnik, Bankenwesen und Arbeitsstunden) oder nichts.

Wenn die EU tatsächlich eine enge Gemeinschaft werden soll, wenn sie ihre Stärken und Schwächen jemals in Freude teilen soll, muss sie an Attraktivität dermaßen gewinnen, dass ein Wiedereintritt der Briten unumgänglich wird. Das bedeutet: Wir funktionieren als sozial-ökonomische und parlamentarisch legitimierte Einheit bei gleichzeitiger Wahrung der nationalen Einzigartigkeiten. Nach der Momentaufnahme geurteilt, sieht es allerdings eher danach aus, als könnten die Bauchgefühl-Fliehkräfte des Brexits auch noch die Bauchgefühl-Fliehkräfte der ganzen Union werden.