Die 26.650-Euro-Story
27. Februar 2026
Der Skandal um Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten könnte die parlamentarische Demokratie als Ganzes schädigen. Deshalb ist es wichtig, auch auf gute Beispiele hinzuweisen. Schon vor vielen Jahren hat z. B. der Bayerische Landtag für seine Mitglieder das verboten, was die AfD jetzt in anderen Parlamenten praktiziert: Da man enge Verwandte nicht als eigene Mitarbeiter beschäftigen darf, werden „überkreuz“ die Verwandten eines Fraktionskollegen angestellt – und umgekehrt. Frechheit siegt.
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim hat (leider vergeblich!) schon vor mehr als 10 Jahren als Rechtsbeistand der ÖDP die legale Grundlage der aktuell zu Tage tretenden Missstände präzise kritisiert: Die Ausstattung der Abgeordneten mit einem staatlich finanzierten Mitarbeiterstab verzerrt die Chancengleichheit. Wer direktdemokratisch oder außerparlamentarisch für das Gemeinwohl arbeitet, muss alles aus eigener Tasche bezahlen und hat kein vom Staat bezahltes Assistenz-Team an der Seite.
Jedes Mitglied des Bundestags kann für 26.650 Euro pro Monat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen. Das kostet uns pro Jahr gut 200 Mio. Euro. Allein an die AfD gehen so monatlich 4 Mio. Euro. Also Jahr für Jahr 48 Mio. Euro! Der Bundestag bezahlt – die Abgeordneten suchen sich ihr Personal selbst aus. Niemand kann genau nachprüfen, wie weit die Vorgaben eingehalten werden, nach denen dieser Stab keine Partei-, sondern ausschließlich Parlamentsarbeit leisten darf. Von Arnim spricht von „verdeckter Parteienfinanzierung“. Er hat in einer Studie nachgewiesen, dass zahlreiche regionale Partei-Kader als Abgeordnetenmitarbeiter auf der Lohnliste des Bundestages stehen.
Die jetzt aufgedeckten AfD-Lumpereien sind nur möglich, weil Bundestag und Landtage in Deutschland so großzügig aus Steuergeldern allen Abgeordneten einen gewaltigen Mitarbeiterstab finanzieren. Es gibt Reformbedarf!

