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Demokratie & Recht

Deutschland – ein Kriegstreiber?

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April 2018: Raketenangriffe von NATO-Staaten auf Syrien. Erstmals berichten die deutschen Medien, dass die Völkerrechtswissenschaftler übereinstimmend diese Angriffe als völkerrechtswidrig verurteilen. Die deutsche Führungselite verteidigt diese als politisch erforderlich, räumt also offen ein, dass Macht auf Recht keine Rücksicht nimmt. Und die Medien schweigen.

Militärische Kampfeinsätze, der Sieg von Macht und Willkür über Recht, Deutschlands Rolle dabei – man möchte schreien. Staaten, die den Vereinten Nationen angehören, befürworten und führen wieder Angriffskriege. So auch Deutschland. Die Stellungnahmen von Völkerrechtswissenschaftlern, Friedensorganisationen und verantwortungsvollen Politikern, die auf den Völkerrechtsbruch und die katastrophalen Folgen der Kriege hinweisen, werden von den Medien überwiegend verschwiegen und von den Bürgern kaum wahrgenommen. Die Mahner gelten als weltfremde Pazifisten oder als linke Spinner.

Angriffskriege, ja schon eine Gewaltandrohung gegen andere Staaten sind völkerrechtswidrig. Sie sind laut Art. 2 Abs. 4 der UNO-Charta ein Verbrechen gegen den Frieden. Es waren nicht extrem Friedensbewegte, die nach dem Zweiten Weltkrieg ein Bündnis zur Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit schlossen, sondern verantwortungsvolle Staatsmänner, die aus vernunftgeleiteten und der Menschheit verantwortlichen Überlegungen handelten. Sie hatten zwei Weltkriege erlebt und kannten deren verheerende Folgen. Sie wussten von den Gefahren weiterer Kriege, in denen durch das gigantische Vernichtungspotenzial atomarer, chemischer und biologischer Waffen ungeheure Schäden bis hin zur Vernichtung ganzer Kontinente, ja bis zur Auslöschung jeglichen Lebens auf der Erde drohen.

Deshalb schlossen sich Nationen mit unterschiedlichsten Weltanschauungen und Religionen, mit unterschiedlichsten Kulturen und Lebensstandards zusammen. Sie wollten gemeinsam die Welt vor einem alles vernichtenden Krieg bewahren. 51 Gründerstaaten schlossen ein Bündnis für den Weltfrieden: die United Nations Organization (UNO) – die Vereinten Nationen. Inzwischen sind es 193 Staaten, d. h. nahezu alle Staaten der Welt sind dabei.

Für die Mitglieder der Vereinten Nationen gelten die Vereinbarungen in der UNO-Charta. Sie haben sich verpflichtet, auf Gewalt und Gewaltandrohung gegeneinander zu verzichten – einzige Ausnahme ist die Verteidigung gegen einen tatsächlich gegenwärtigen Angriff. Eine weitere essenzielle Vereinbarung der UNO-Mitglieder ist, dass es allein Aufgabe der Vereinten Nationen ist, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. So soll verhindert werden, dass mächtige Staaten Frieden und Sicherheit in ihrem nationalen Interesse interpretieren und entscheiden.

Das Verhalten der kriegsführenden und kriegsbejahenden UNO-Staaten ist eine gesellschaftliche Katastrophe. Staaten, die sich als Repräsentanten für Recht, insbesondere für Menschen- und Völkerrecht gerieren, entlarven sich als rücksichtslose Rechtsbrecher. Es gibt hierfür aus rechtlicher, humanitärer und vernünftiger Sicht keine Rechtfertigung.

Wie kann es sein, dass einzelne Mitglieder des weltweiten Bündnisses für Frieden zwischen den Staaten wieder militärische Gewalt gegen andere Staaten androhen und gar anwenden? An den Voraussetzungen, die die Staaten 1945 veranlasst haben, das Zweckbündnis UNO einzugehen, hat sich ja nichts geändert: Nach wie vor ist das Vernichtungspotenzial der Waffen so groß, dass sie die gesamte Welt mehrmals auslöschen könnten.

Rational ist es nicht nachvollziehbar, wieso das Gewaltverbot unter Bruch des Völkerrechts missachtet wird. Mit Argumenten, mit Demonstrationen usw. ist der herrschenden Klasse, ist den Regierungen nicht beizukommen. Es ist, als wären sie von einem Virus befallen, der sie am vernünftigen Denken hindert. Es ist nicht verständlich, warum die Bürger es kommentarlos hinnehmen, wegen eines verqueren, unsinnigen Machtstrebens von Herrschenden der Gefahr der Vernichtung ausgesetzt zu sein. Es ist nicht verständlich, dass die von der Vernichtung Bedrohten das politische Geschehen hinnehmen wie Schlachtvieh, das zum Metzger geführt wird.

Mit Gewalt kann nichts erreicht werden. Jedoch sollte trotz der fatalen gegenwärtigen Entwicklung nicht vergessen werden, dass wir in einem demokratischen Staat leben. Nach wie vor gibt uns unser demokratischer Rechtsstaat – trotz aller Versuche der Herrschenden, dies zu verhindern – die Möglichkeit, den Volkswillen gegen eine unvernünftige und verbrecherische Politik durchzusetzen. Wir Wähler können es bestimmen, wer uns regiert! Wir Wähler haben es in der Hand, durch die Wahl von Personen, die sich zum völkerrechtlich und durch die Vernunft gebotenen Gewaltverzicht bekennen, für eine andere Politik zu sorgen!


Link

Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste
Völkerrechtliche Implikationen des amerikanisch-britisch-französischen Militärschlags vom 14. April 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien
Aktenzeichen: WD 2 – 3000 – 048/18
18.04.2018
http://t1p.de/u5sz