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Wir brauchen auf EU-Ebene ein klares, verbindliches Handeln zum Schutz des Wassers!
22. März 2026
Der neue „Wasseratlas“ von Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) und Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) zeigt alarmierende Zahlen: Deutschland verliert jährlich bis zu 2,5 Milliarden Kubikmeter Wasser. Chemikalien, Mikroplastik und Pestizide belasten unsere Gewässer und unser hoher Wasserverbrauch begünstigt Trockenheit. Der Klimawandel verschärft die Krise: Dürren, Überschwemmungen und ungleich verteilte Regenfälle bringen den Wasserhaushalt aus dem Gleichgewicht. Weltweit haben laut HBS und BUND 2,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser.
Dabei ist Wasser eine unverzichtbare Grundlage allen Lebens. Es sichert Gesundheit, Ernährung, wirtschaftliche Entwicklung, natürliche Ökosysteme und die Anpassung an den Klimawandel. Ohne sauberes Wasser gibt es keine nachhaltige Zukunft für die Menschen und die Natur. Diese zentrale Bedeutung macht klar, warum der Schutz von Wasserressourcen als politische Priorität der Europäischen Union anerkannt werden muss.
Eine unverbindliche Wasserstrategie reicht nicht aus
Im Sommer 2025 hat die Europäische Kommission die sogenannte „Europäische Wasserresilienzstrategie“ vorgestellt, mit dem erklärten Ziel, die Verfügbarkeit und Qualität von Wasserressourcen in der EU langfristig zu sichern, den Wasserkreislauf zu schützen und die Wasserversorgung in einem zunehmend von Dürren, Überschwemmungen und wachsender Bevölkerung belasteten Europa widerstandsfähiger zu machen. Die Kommission formulierte drei zentrale strategische Ziele: den Schutz und die Wiederherstellung des Wasserkreislaufs von der Quelle bis zum Meer, den Aufbau einer „Wasser-intelligenten“ Wirtschaft, die Wasser effizienter nutzt, sowie die Sicherung von sauberem und bezahlbarem Trinkwasser für alle.
Zwar betont die Kommission in ihrer Strategie, dass Wasser unersetzlich ist und der Zugang dazu ein grundlegendes Menschenrecht darstellt, doch trotz dieser Anerkennung bleibt die Wasserstrategie rechtlich unverbindlich. Es handelt sich nicht um einen Gesetzesvorschlag, sondern um eine politische Agenda und einen Handlungsrahmen für die Mitgliedstaaten, die Regionen und die Wirtschaft. Eine unverbindliche Strategie genügt jedoch den Herausforderungen nicht und ist dem Ernst der Lage nicht angemessen.
Im Europaparlament haben wir die Wasserstrategie intensiv debattiert. Es wurde ein eigener Bericht und eine Entschließung zum Thema Wasser verabschiedet, die allerdings hinter meinen Erwartungen und auch den Forderungen der Umweltverbände zurückbleiben. Ich habe mich im Rahmen dieser Debatte insbesondere dafür ausgesprochen, dass Umweltgifte wie PFAS konsequent zurückgedrängt werden. Diese hochgiftigen „Ewigkeitschemikalien“ dürfen nicht länger in unsere Umwelt und schon gar nicht in unser Wasser gelangen.
Trinkwasserversorgung vor kommerzieller Nutzung
Der Schutz des Wassers besitzt für uns als ÖDP höchste Priorität. Deshalb habe ich die Petition des Landesverbands Bayern begrüßt und unterstützt, die der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung Vorrang vor der kommerziellen Nutzung garantieren sollte. Denn die Trinkwasservorräte dürfen nicht als handelbare Güter privaten Interessen ausgeliefert werden. Ich hoffe sehr, dass die zuständigen Entscheidungsträger dem Anliegen der Petition entsprechen werden. Auf jeden Fall kann die Eingabe der bayerischen ÖDP ein Vorbild für ähnliche Petitionen in anderen Bundesländern sein.
Vorbild Abwasserbehandlung
Auf EU-Ebene werde ich weiter klare, verbindliche Vorgaben und gesetzliche Mindeststandards zum Schutz des Wassers einfordern. Wasserknappheit und -verschmutzung in Europa sind schon heute akut spürbar, denn jährlich sind 30 % der EU-Landfläche und ein erheblicher Teil der Bevölkerung von Wasserstress betroffen.
Dass eine unverbindliche Strategie allein nicht ausreicht, zeigen die Regeln zur Abwasserreinigung. In der EU wird seit 2025 eine überarbeitete Kommunale Abwasserbehandlungsrichtlinie umgesetzt, die unter anderem eine zusätzliche sogenannte „vierte Reinigungsstufe“ vorsieht, um feinste Schadstoffe wie Mikroplastik und Arzneimittelrückstände aus dem Abwasser zu entfernen – ein wichtiger Fortschritt für den Gewässerschutz und die Gesundheit aller Lebewesen. Diese Regel ist Teil eines eigenen Gesetzes und nicht der Wasserstrategie. Sie zeigt, dass nur gesetzliche Verpflichtungen zu tatsächlich besserer Wasserqualität führen können.
Was Europa deshalb braucht, ist eine starke, verbindliche EU-Gesetzgebung zum Schutz des Wassers, die klare Ziele, Standards und Mechanismen zur Rechtsdurchsetzung festlegt – verbunden mit einer ausreichenden finanziellen Ausstattung und strikter Kontrolle der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, was natürlich auch für bereits bestehende Gesetze gelten sollte. Nur so kann sichergestellt werden, dass Wasser – diese lebenswichtige Ressource – geschützt bleibt und nicht weiteren Risiken durch Klimawandel, Verschmutzung und ineffiziente Nutzung ausgesetzt wird.







