Protest gegen die brutale Verletzungen von Menschenrechten und Pressefreiheit – Foto: www.challengepower.info

Demokratie & Recht

Der Jahrhundertprozess

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Der laut „Reporter ohne Grenzen“ „wichtigste Prozess für die Pressefreiheit unserer Generation“ fand vor Kurzem in erster Instanz sein Ende. Die vier Wochen Auslieferungsverhandlung des Wikileaks-Gründers Julian Assange zeichneten sich einmal mehr durch schockierende, wenn auch nicht überraschende Skandale aus.

von Heike Siecke

 

Kurze Zeit bestand Hoffnung, dass die Verlegung der Verhandlung aus dem kleinen Woolwich Crown Court in das angesehene und zentral gelegene Old Bailey Gericht in London eine Besserung hinsichtlich der öffentlichen Verfolgbarkeit mit sich bringen könnte. Doch bereits bevor die ersten Akteure das Gericht am 7. September betraten, war klar, dass auch hier England wieder gegen internationales und nationales Recht verstoßen würde.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Allen 40 NGOs, die als Prozessbeobachter gemeldet waren, wurde nach anfänglicher Zusage kurzfristig der Zugang zur Videoübertragung wieder entzogen, darunter Amnesty International. Christian Mihr, Vorsitzender von „Reporter ohne Grenzen“, berichtet, dass er regelmäßig Prozesse von Journalisten in der Türkei und in Syrien beobachte, aber noch nie mit solchen Restriktionen zu kämpfen hatte. Mihr wurde erst an Tag drei mithilfe diplomatischer Unterstützung als Beobachter zugelassen.

Den wenigen Berichterstattern, die direkt im Verhandlungsraum zugelassen waren, wurden am Eingang technisches Gerät und Schreibzeug abgenommen. Sie mussten dann auf einer Tribüne Platz nehmen, von welcher aus Julian Assange überhaupt nicht oder nur sehr schwer zu verstehen war. Nicht besser erging es den Pressevertretern, die im Nebenraum per Videolink zugeschaltet waren. Denn in den ersten Tagen funktionierte der Link über längere Zeitspannen überhaupt nicht, und wenn er funktionierte, war auch hier der Angeklagte nicht zu verstehen.

Unfaire Prozessführung

Der Angeklagte hatte allerdings auch wenig zu sagen. Julian Assange wurde an Tag eins der Verhandlung auf Grundlage einer neuen Anklageschrift festgenommen. Diese neue Anklageschrift wurde unter größten internationalen Protesten über ein halbes Jahr nach Fristablauf noch Ende Juni bei Gericht eingereicht und ohne zu zögern von der zuständigen Richterin anerkannt. Diese Anklage wurde dem Wikileaks-Gründer zwei Wochen vor Prozessbeginn übergeben. Die Verteidigung und vor allem Julian Assange selbst, der nach wie vor kaum Zugang zu seinem Anwaltsteam hat, sahen sich nicht in der Lage, sich über so kurze Zeit auf eine angemessene Verteidigung vorzubereiten.

Nachdem der Kontakt zwischen Anwälten und Assange also nun im Gericht stattfinden musste, berieten sich die Parteien und baten die Richterin um die Vertagung des Verfahrens, was ebenso ohne Zögern abgelehnt wurde. Wie schon im Februar durfte der mehrfache Friedenspreisträger nicht bei seinen Verteidigern Platz nehmen. Er wurde einmal mehr in einen Panzerglaskasten weit hinter die Anwälte gesperrt.

Um die Erniedrigung des Mannes, der Kriegsverbrechen der mächtigsten Nation unseres Planeten veröffentlicht hat, komplett zu machen, hat man Assange, der nunmehr seit eineinhalb Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gefangen gehalten wird, jeden Morgen um 5 Uhr geweckt, geröntgt und dann liegend in einem sargähnlichen Kasten über eine Stunde durch London zum Gericht gefahren.

Als Assange am zweiten Verhandlungstag zum ersten Mal etwas im Gericht geäußert hatte – was allerdings keiner verstehen konnte –, wurde ihm von der Richterin Vanessa Baraitser gedroht, die Verhandlung ohne ihn fortzuführen. Auch Kristinn Hrafnsson, aktueller Wikileaks-Geschäftsführer, blieb wieder einmal nicht von Provokationen verschont. Der Isländer könnte ebenso belangt werden wie Assange selbst. Ihm wurde nach der Mittagspause am zweiten Prozesstag, ohne Angabe von Gründen, der Einlass zu seinem reservierten Platz verweigert.

Die Anhörungen selbst waren äußerst spannend zu verfolgen. Da in England die umgekehrte Beweislast gilt, wurden hauptsächlich Zeugen geladen, die erstens den politischen Charakter des Verfahrens, zweitens die Unschuld des Angeklagten, drittens den fragilen gesundheitlichen Zustand Assanges und nicht zuletzt die untragbaren menschenrechtswidrigen Haftbedingungen in den USA bestätigen konnten.

Interessant dabei war vor allem, dass auch dieses Mal, zehn Jahre nach Veröffentlichung der US-Depeschen, von den USA kein einziger Mensch benannt werden konnte, der durch die Enthüllungen zu lebensbedrohlichem Schaden gekommen war. Im Gegenteil wurde klar, dass ein Teil der Depeschen deshalb ungeschwärzt an die Öffentlichkeit gelangt war, weil ein „Guardian“-Mitarbeiter ein geheimes Passwort veröffentlicht hatte.

Zeugen entlasten Assange

John Goetz, damaliger „Spiegel“-Journalist, sagte in London aus, dass der „Guardian“-Mitarbeiter zudem im Bezug auf Aussagen Assanges gelogen hätte. Er bezeugte unter Eid, dass Assange sehr verantwortlich, ja sogar übertrieben penibel alle Quellen und Privatpersonen immer schützen wollte. Das kann man natürlich alleine schon daran erkennen, dass Assange versucht hatte, Hillary Clinton zu warnen. Leider hielt ihr Büro diese Warnung damals offensichtlich für unwichtig.

Um auf die Foltermethoden in den USA hinzuweisen, sollte ein Folteropfer, das seinerzeit von der CIA aus Deutschland entführt worden war, über Video-Link aussagen. Die Aussage wurde allerdings von Vanessa Baraitser schnell abgebrochen – aus Gründen, über die man besser nicht mutmaßt.

Gegen Ende der Zeugenvernehmungen berichteten renommierte Mediziner und Psychologen, dass Assange seit geraumer Zeit Stimmen höre, die ihm nichts Gutes wollten. Sie attestierten dem gesundheitlich angeschlagenen Australier darüber hinaus eine hohe Selbstmordgefahr. Eine Klinge, die zwischen seinen Handtüchern gefunden worden war, war nur ein Beweis hierfür. Ein Dokument, welches belegt, dass sowohl die Richterin als auch die Anklage von dieser Klinge wussten, strafte diese beiden Parteien vor aller Augen Lügen.

Weitere Punkte waren die geplante Vergiftung Assanges durch den amerikanischen Geheimdienst und die rechtswidrige Überwachung in der ecuadorianischen Botschaft.

Alles in allem scheint die Beweislage klar gegen eine Auslieferung Assanges zu sprechen. Ginge es allerdings darum, wäre Assange längst ein freier Mann. Die Entscheidung des Gerichts wird, wie vom Gericht angekündigt, erst nach der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl bekannt gegeben. Als Termin wurde der 4. Januar 2021 genannt.

Massenmedien schauen weg

Die größte Frage und vielleicht der größte Skandal an dieser Geschichte aber bleibt: Wo war die Presse bei diesem Jahrhundertprozess? Vereinzelte Artikel in ausgewählten Medien hinter Paywalls, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine Dokumentation und ein Beitrag in der Satire-Sendung „Die Anstalt“ – während wir täglich den Gesundungsprozess Nawalnys und die entsprechenden Genesungswünsche unserer Politik verfolgen durften.

Einiges konnte man hier lernen: Die Pressefreiheit, wie wir sie kannten, wurde bereits einem offenbar übermächtigen Imperium geopfert. Das Recht auf Information war einmal. Die Menschenrechte derer, die über die Veröffentlichungen Assanges hätten wiederhergestellt werden müssen, wurden mit Füßen getreten. Und in Europa werden Journalisten gefoltert. Welches unserer Menschenrechte wird danach als Tribut gefordert?

Ein Lichtblick: Am 6. Dezember 2020 wird Julian Assange der Stuttgarter Friedenspreis verliehen. Kommen Sie vorbei! Setzen Sie ein Zeichen!


Onlinetipps

Initiative
Free Assange
www.freeassange.eu

Rafael Lutz
Zahlreiche Zeugen sagen zugunsten von Julian Assange aus
Infosperber, 21.10.2020
www.t1p.de/6sv9

John Pilger
Prozess gegen Julian Assange: Der Racheakt
NachDenkSeiten, 16.10.2020
www.nachdenkseiten.de/?p=65910

Max Uthoff, Claus von Wagner
Die Anstalt
ZDF, 29.09.2020
www.t1p.de/spm9

Interview mit Dirk Engling
Bundesregierung sollte diesen gefährlichen Präzedenzfall verhindern
Telepolis, 28.09.2020
www.heise.de/-4913591

Jacob Appelbaum
Die Anklageschrift erweckt den Eindruck, dass sich investigativer Journalismus nicht von krimineller Spionage unterscheidet
Telepolis, 24.09.2020
www.heise.de/-4909922

Tobias Riegel
Große Gefühle für Nawalny – eisige Kälte für Assange
NachDenkSeiten, 24.08.2020
www.nachdenkseiten.de/?p=64036