Wasserschutz ist eine zentrale Zukunftsaufgabe
26. März 2026
In Brandenburg wird das Wasser knapp – regional und saisonal, obwohl das Bundesland über viele Seen verfügt und lange als wasserreich galt. Und das vorhandene Wasser ist oft mit Schadstoffen belastet. Die Ansiedlung großer Industrieunternehmen wie Tesla verschärft die Situation.
von Thomas Löb
Rund 96 % des Brandenburger Trinkwassers stammen aus Grundwasser. Sinkende Pegel wirken sich daher unmittelbar auf die Versorgungssicherheit aus. Heiße, trockene Sommer lassen den Wasserbedarf von Haushalten, Landwirtschaft sowie Kühl- und Bewässerungsanlagen sprunghaft steigen. Im Hitzesommer 2023 mussten nahezu alle Brandenburger Landkreise Wasserentnahmen beschränken.
Mit der Ansiedlung wasserintensiver Industrien wächst zudem der Wasserbedarf weiter. Gleichzeitig nimmt die Belastung des Grundwassers durch Schadstoffe zu. Für Versorger wird es immer schwieriger und kostenintensiver, qualitativ hochwertiges Trinkwasser bereitzustellen.
Ursachen des Grundwasserstresses
Die Gründe sind regional unterschiedlich. Neben der öffentlichen Wasserversorgung tragen in manchen Landkreisen gewerbliche Entnahmen erheblich zur Belastung bei. Die Klimaerwärmung verstärkt diese Dynamik, denn sie erhöht die Verdunstung. Starkregen trägt hingegen wenig zur Grundwasserneubildung bei. Die Wasserstände in Seen und Fließgewässern sinken, kleinere Gewässer trocknen aus – und mit ihnen verschwinden wertvolle Ökosysteme.
Der fallende Pegel der Spree hat jedoch noch eine weitere Ursache: den Braunkohleausstieg in der Lausitz. Jahrzehntelang wurde dort zwecks Abbau das Grundwasser abgepumpt und in die Spree eingeleitet. Mit der endgültigen Stilllegung der Tagebaue ab 2038 entfällt diese künstliche Wasserzufuhr dann komplett.
Wassernutzung und Verteilungskonflikte
Wie lässt sich Wasser künftig besser schützen, gerecht verteilen und dauerhaft sichern? Das Brandenburgische Wassergesetz muss grundlegend reformiert werden. Ein Wasserrecht, das Knappheit ignoriert, gefährdet langfristig die Lebensgrundlagen des Landes. Denn Grundwasser wird nicht nur für die öffentliche Versorgung genutzt, sondern in erheblichem Umfang auch wirtschaftlich verwertet.
Die vom BUND beauftragte bundesweite Grundwasserstudie des Instituts für sozial-ökologische Forschung (ISOE) zeigt: Jahr für Jahr werden in allen Regionen Brandenburgs mehr als 20 % der neu gebildeten Grundwassermenge entnommen – ein strukturelles Übernutzungsproblem.
Tesla-Werk in Grünheide
Kurz nach Bekanntgabe der Tesla-Baupläne Ende 2019 wurde der lokale Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) von der Landesregierung und einigen Bürgermeistern dazu gedrängt, einen Versorgungsvertrag über bis zu 1,8 Mio. m³ Trinkwasser pro Jahr abzuschließen – der Jahresverbrauch einer Kleinstadt, in einer ohnehin wasserarmen Region. Schon damals war klar, dass weitere betriebliche Ausbaustufen von Tesla, seiner Zulieferbetriebe, eines neuen technischen Hochschulcampus und damit verbundenem Bevölkerungszuwachs folgen würden.
Der steigende Bedarf übersteigt langfristig das nachhaltig verfügbare Wasserdargebot. Hinzu kommt das Risiko der Wasserverschmutzung, denn die Fabrik liegt in einem hochsensiblen Trinkwasserschutzgebiet auf sandigem Untergrund mit kaum geschütztem Grundwasserleiter. Seit der Werkseröffnung im März 2022 wurden mehr als 26 Chemikalien- und Lackunfälle öffentlich bekannt. Schadstoffe könnten ins Grundwasser gelangt sein, die regionale Trinkwasserversorgung zukünftig gefährden.
Auch die Abwasserentsorgung ist konfliktbeladen. Nach Messungen des WSE überschritt Tesla wiederholt vereinbarte Grenzwerte – bei Stickstoff und Phosphor teils um das Sechsfache. Da der WSE Abwasser an die Berliner Wasserbetriebe weiterleitet, drohen bei übermäßiger Verschmutzung Strafzahlungen oder eine Annahmeverweigerung von Abwässern.
Konsequenzen für das Wasserrecht
Es besteht die Gefahr, dass in Zeiten der Knappheit industrielle Großverbraucher bevorzugt werden und die Bedürfnisse der Bevölkerung zurückstehen müssen. Eine klare rechtliche Regelung fehlt – in Brandenburg wie bundesweit. Das deutsche Wasserrecht stammt aus einer Zeit, in der Wasser als nahezu unbegrenzt verfügbar galt. Entsprechend konzentriert es sich bis heute auf die Wasserqualität, den Hochwasserschutz sowie auf die Entnahme- und Einleitungsrechte. Inhaltliche Regelungen für Mangelsituationen fehlen hingegen weitgehend. Eine grundlegende Reform ist daher überfällig – mit der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung als oberster Priorität.
Real sieht das anders aus. In Baruth/Mark darf etwa Red Bull rund 92 % der genehmigten Entnahmemenge nutzen, für die Bevölkerung verbleiben 8 %. Und im Braunkohletagebau Jänschwalde entnahm die Lausitz Energie Bergbau AG zeitweise das Vierfache der erlaubten Menge. Neben der Klimaerwärmung verschärfen auch menschliche Eingriffe die Lage. Intensive Grundwasserentnahmen, die Entwässerung der Landschaft durch Gräben und Drainagen sowie durch die zunehmende Flächenversiegelung verhindern, dass Niederschläge versickern und die Grundwasserneubildung stabil bleibt – im Sinne eines echten „Schwammlandes Brandenburg“.
Konkrete gesetzliche Konsequenzen
Ein zeitgemäßes Wassergesetz muss darauf abzielen, Wasser länger in der Landschaft zu halten, Verdunstungsverluste zu reduzieren, Versickerung gezielt zu fördern und Grundwasserstände zu stabilisieren. Auch der Zustand der oberirdischen Gewässer zeigt den Handlungsdruck. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ihre Gewässer bis 2027 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Brandenburg wird dieses Ziel klar verfehlen, wenn nicht entschlossen gegengesteuert wird.
Deutlich konsequentere Maßnahmen sind notwendig! Es braucht mehr Wasserrückhalt, Schutz und Wiederherstellung wertvoller Lebensräume sowie eine aktive Förderung der Grundwasserneubildung. Entscheidungen über Wassernutzungen müssen auf einer belastbaren Datengrundlage beruhen. Denn nur so können Behörden verantwortungsvoll und vorausschauend handeln. Die öffentliche Trinkwasserversorgung muss stets Vorrang haben – und bezahlbar bleiben. Der Gewässerschutz darf sich nicht auf formale Mindeststandards beschränken, sondern muss den ökologischen und chemischen Zustand tatsächlich verbessern.
(1) Alle Wassernutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, müssen grundsätzlich erlaubnispflichtig werden. Nur wenn den Behörden bekannt ist, wer wie viel Wasser entnimmt oder einleitet, können sie kumulative Effekte bewerten und nachhaltig entscheiden – für Industrie, Bergbau, Landwirtschaft, Gewerbe und Tourismus gleichermaßen.
(2) Das Wassernutzungsentgelt muss so gestaltet sein, dass es gerecht, transparent und wirksam steuert. Heute ist das Gegenteil der Fall: Während die Trinkwasserversorgung Entgelte zahlt, sind Landwirtschaft und Bergbau häufig davon befreit. Besonders die privilegierte landwirtschaftliche Beregnung steht im Widerspruch zu einem sparsamen Umgang mit Wasser. Deshalb braucht es eine einheitliche Entgeltpflicht für alle gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzungen, verlässliche und stabile Entgelte für die Trinkwasserversorgung sowie höhere Entgelte für besonders wasserintensive oder ineffiziente Nutzungen.
(3) Gewässerrandstreifen sind ein zentrales Instrument des Gewässerschutzes. 10 Meter an Fließgewässern und 30 Meter an Seen sollten dauerhaft frei von Dünger- und Pestizideinsatz bleiben. Solche Pufferzonen reduzieren Nährstoff- und Schadstoffeinträge, fördern naturnahe Strukturen, steigern die ökologische Qualität der Gewässer und entschärfen Konflikte mit geschützten Arten wie dem Biber.
(4) Moore, Auen und Feuchtgebiete müssen als natürliche Wasserspeicher konsequent geschützt und wo möglich wiedervernässt werden. Entwässerte Moore verlieren ihre Speicherfunktion und setzen erhebliche Mengen Treibhausgase frei.
Wasser als Gemeingut sichern
Politische Maßnahmen müssen sowohl den natürlichen Wasserkreislauf stärken als auch die Nutzung regulieren. Ein gemeinwohlorientierter, zukunftsfähiger Wasserhaushalt in Brandenburg ist möglich – aber nur, wenn Wasser wieder als das behandelt wird, was es ist: ein begrenztes, lebensnotwendiges Gut. Wasserschutz ist eine zentrale Zukunftsaufgabe.
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