Martin F. Dreß (links) und Wolfgang Königbauer (rechts) vom Vorstand der Maria Opitz-Döllinger Stiftung diskutieren mit Michael Pelzl (Mitte) anhand von Modellen über Aspekte der Vision der Stiftung. Foto: Thomas Schiffelmann

Maria Opitz-Döllinger Stiftung

Gemeinsam für eine gemeinwohlorientierte Gesellschaft

Die rechtsfähige ÖDP-nahe Maria Opitz-Döllinger Stiftung ist bereits im dritten Jahr ihrer Tätigkeit für politische Bildung und Umweltschutz. Bislang wurden 14 Förderprojekte mit insgesamt 42.641,66 € unterstützt. Auf dem letzten ÖDP Bundesparteitag im Oktober 2025 in Bingen wurden alle Projekte an einem Infostand und in dem Grußwort des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Stiftung, Martin F. Dreß, vorgestellt.

 

Im Jahr 2025 geförderte Projekte

Gesamtschule Woltersdorf Theaterexkursion mit Metaphern für die Gefüge in totalitären Systemen und den Verhaltensweisen von Menschen 1.641,66 €
HaDeZett gGmbH Film „Wie geht Natur?“ über das Leben und Wirken von Prof. Dr. Michael Succow 5.000 €
Turmstationen Deutschland e. V. Übergreifende Projekte von Kindern und Erwachsenen zu effektivem Artenschutz 2.000 €
Leverkusener Kinder- und Jugendchor e. V. Chorwochenende mit Projekt-Workshop „Politik in der Musik“ 2.000 €
Stiftung Wings of Hope Deutschland Sommerakademie für interkulturellen Dialog zu Frieden, Inklusion und Versöhnung 2.500 €
Rechte der Natur e. V. Herausgabe der Ausgabe „Rechte der Natur“ des Magazins „Politische Ökologie“ 1.000 €
Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e. V. Soziale Teilhabe an der Sommerwoche der Gemeinwohl-Ökonomie (Konvent) 2.500 €
Freundeskreis Ökodorf e. V. Bildungsveranstaltungen und öffentliche Podiumsdiskussion zum Gemeinwohl im Ökodorf Sieben Linden 2.500 €
ANUK e. V. Rechtliche Prüfung der Volksinitiative „Kein Gift in Naturschutzgebiete“ 1.500 €
20.641,66 €

Der Stiftungsvorstand wählt alle Förderprojekte nach intensiven Begutachtungen und Beratungen sorgfältig aus. Dabei sind die Geschäftsordnung und Förderrichtlinien als sozial-ökologische Kriterien stets das Fundament ihrer Entscheidungen.

 

Ergebnisse der vierten Vorstandsklausur

Vom 30.01.–01.02.2026 fand die vierte Klausur des Stiftungsvorstands der Maria Opitz-Döllinger Stiftung in Bad Zwischenahn statt. Neben dem Projektcontrolling, der Vermögensanlage, Abstimmungen im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Bearbeitung weiterer Förderanträge wurde die Vision unserer Stiftung unter der professionellen Anleitung des Stifters Michael Pelzl überarbeitet. Dabei wurden in einem interaktiven Format wichtige Kernbegriffe identifiziert. Am Ende dieses spannenden Prozesses stand die folgende Vision:

Unsere Welt ist geprägt von einem menschengerechten Miteinander unter Achtung der universellen Menschenwürde aller. Vielfalt, Wertschätzung und Respekt sind das gemeinsame Ziel unserer Gemeinschaft. Eine reine und intakte ökologische Lebensgrundlage bildet unser unumstößliches Fundament. Auf Basis dieser Werte sind wir Brückenbauer und Torbogen. Wir bieten allen Einbindung, Hilfestellung und Vernetzung auf dem Weg in ein gutes Leben für alle. 

 

Weitere Zustiftungen werden benötigt

Für die dauerhafte Anerkennung der Maria Opitz-Döllinger Stiftung sind laut der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern weitere Zustiftungen (ab 1.000 €) nötig. Im Rahmen des Gründungsprozesses wurde – als Teil des geforderten Stiftungskonzepts – die Entwicklung des Stiftungsvermögens wie folgt prognostiziert:

Prognostizierte Vermögensentwicklung der Maria Opitz-Döllinger Stiftung: Das Stiftungsvermögen soll von ca. 100.000 € im Jahr 2024 auf knapp 600.000 € im Jahr 2035 anwachsen.

Daher würden wir uns über jede weitere finanzielle Beteiligung sehr freuen, um die dauerhafte Anerkennung der ÖDP-nahen Maria Opitz-Döllinger Stiftung sicherstellen zu können:

Empfänger: Maria Opitz-Döllinger Stiftung
IBAN: DE19 3702 0500 0020 1993 61
Verwendungszweck: Zustiftung

Natürlich sendet Ihnen die Schatzmeisterin der Stiftung, Doris Hüben-Holomos, umgehend eine Spendenquittung für Ihren Beitrag in das Grundstockvermögen der Stiftung zu. Solche Zustiftungen sind übrigens besonders steuerlich privilegiert. Denn im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen kann jeweils bis zu 1 Mio. Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1a EstG).

Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer gemeinwohlorientierten Gesellschaft. Sie geben Impulse für die Zivilgesellschaft und stärken unter anderem die Demokratie; gerade in diesen Zeiten wichtiger denn je. Daher würden wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung sehr freuen. Denn damit stärken auch Sie über die Maria Opitz-Döllinger Stiftung die Grundwerte der ÖDP.

 


 

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