Nach Starkregen überschwemmte Tiefgarage einer Wohnanlage in Taufkirchen – Foto: Beatrice Brückmann

Demokratie & Recht

Überschwemmungsschutz per Bürgerentscheid

Überschwemmungsschutz wird von vielen Kommunen nicht ernst genommen. Zu verführerisch ist es, immer neues Bauland auszuweisen: Das kann Grundeigentümer reich machen, versiegelt aber dringend benötigte Ausgleichs- und Versickerungsflächen. In Taufkirchen wurde deshalb Überschwemmungsschutz per Bürgerentscheid durchgesetzt.

von Simone Lettenmeyer

 

Die Zunahme von Starkregenereignissen wird oft kleingeredet. Und der Kipppunkt, ab dem eine Gemeinde durch immer dichtere Bebauung wassergeologisch gefährdet ist, lässt sich nicht exakt vorhersagen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist jedoch unbestritten, dass sich nicht jede Gemeinde gleichermaßen für Verdichtung eignet. Einen ersten Überblick über Risiken liefern öffentlich zugängliche Instrumente wie der Bayerische Umweltatlas, der wassergeologische Gegebenheiten transparent darstellt.

In Taufkirchen bei München ereigneten sich im Jahr 2024 mehrere Überschwemmungen, die für viele Einwohner finanziell katastrophal waren. Daraufhin schloss ich mich einer Bürgerinitiative an und gründete die Informationsplattform taufkirchen.info: zur Aufklärung über die teils komplexe fachliche Lage und zur Dokumentation konkreter Schadensfälle. Ein Bürger berichtete von 160.000 Euro Schaden an seinem Haus, andere schilderten Ähnliches. Die Verzweiflung und Wut waren spürbar.

In der Folge formierten sich parteiübergreifend engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen die weitere Bebauung in unmittelbarer Nähe ihrer bereits überschwemmungsgefährdeten Häuser einsetzten. Von drei eingereichten Bürgerbegehren führte eines im Sommer 2025 zu einem heftig umkämpften Bürgerentscheid.

Es ging um die Verhinderung des Baus einer privaten Schule auf einem Gebiet, das aus Sicht vieler Anwohner überschwemmungsgefährdet ist. Mehrere angrenzende Häuser waren im Jahr zuvor massiv beschädigt worden. Brisant war zudem, dass die CSU-Fraktionsvorsitzende Miteigentümerin des betroffenen Grundstücks war und sich persönlich gegen den Bürgerentscheid engagierte – unterstützt vom Gemeinderat mit einer professionellen Kampagne.

Dennoch entschieden sich die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich gegen das Bauvorhaben. Dies zeigt, dass Bürgerentscheide nicht nur ein demokratisches Korrektiv, sondern ein wirksames Instrument für den kommunalen Umwelt- und Überschwemmungsschutz sind.

 


10 Lehren aus Taufkirchen

  1. Juristische Präzision schlägt Vollständigkeit
    Ein Bürgerbegehren muss rechtssicher sein – nicht maximal ausführlich. Schon kleinste Formulierungen können über Zulassung oder Scheitern entscheiden.
  2. Der Bürgerentscheid ist verbindlich
    Er kann Gemeinderatsbeschlüsse überstimmen und entscheidet, ob Natur- und Überschwemmungsschutz Vorrang vor Flächenversiegelung haben.
  3. Sachthema statt Parteipolitik
    Wasser, Boden und Klima sind Gemeingüter, weshalb Bürger hier oft unabhängig von Parteipräferenzen abstimmen.
  4. Ratsbegehren einkalkulieren
    Gemeinden dürfen mit Steuergeldern für Gegenpositionen werben, weshalb transparente Information wichtig ist.
  5. Sichtbarkeit schaffen
    Plakate, Flyer und eine Website sind zentrale Werkzeuge, um ökologische Risiken verständlich zu machen.
  6. Unabhängigkeit stärkt Glaubwürdigkeit
    Bürgerinitiativen oder parteiübergreifende Bündnisse wirken überzeugender, wenn sie nicht als einzelnes Parteiprojekt wahrgenommen werden.
  7. Ungleiche Ressourcen realistisch einschätzen
    Investoren und Bauinteressen verfügen oft über deutlich größere finanzielle Mittel, weshalb Durchhaltevermögen von zentraler Bedeutung ist.
  8. Spenden transparent organisieren
    Gerade beim Überschwemmungsschutz sind viele Bürger bereit zu helfen, erwarten bei einer Bürgerentscheidskampagne aber hohe Transparenz.
  9. Quorum nicht aus dem Blick verlieren
    Zustimmung allein reicht nicht – auch die Wahlbeteiligung entscheidet über die Rechtskraft.
  10. Nach dem Entscheid wachsam bleiben.
    Bebauungspläne müssen weiter beobachtet werden, um spätere Umgehungsversuche nach Auslaufen der Bürgerentscheidsgeltungsfrist zu verhindern.

 

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