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ThemenWirtschaft & Soziales

Wohnen ist ein Menschenrecht!

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„Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Es kann nicht angehen, dass sich nur noch besserverdienende das Leben in der Stadt leisten können und gering Verdiener aus den Städten herausgedrängt werden.“ so Sebastian Högen, Bundesvorstandsmitglied der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Eine der größten Herausforderungen in unserer Zeit ist der bezahlbare Wohnraum. Viele Politiker reden vom sozialen Wohnungsbau und vor allem dem Ausbau des selbigen. Interessant ist, dass ausgerechnet jene Parteien am lautesten aufschreien, die in den 90er diese Problematik vorangetrieben und verstärkt haben. Nehmen wir das Beispiel Dresden. Hier wurde die Wohnungsbaugenossenschaft (WoBa) an ein privates Unternehmen verkauft. Hierzu stimmten sogar die sonst so sozialen Linken zu. Die nun in Dresden am lautesten aufschreien und auch zurecht die Gentrifizierung kritisieren.

Jahrelang wurde von der öffentlichen Hand zu wenig in den Wohnungsbau investiert. Wodurch schon vor der Flüchtlingskrise die Situation auf den Wohnungsmarkt angespannt war. Als nun die Flüchtlingskrise aus brauch wurde zusätzlicher Wohnraum gebraucht. Die ohnehin schon wenigen Sozialwohnungen wurden dadurch noch knapper und es entstand ein noch größeres Defizit. Sehr zur Freude der Immobilienkonzerne denn diese konnten nun die Preise schon nach oben schrauben. Die angebliche Mietpreisbremse stellte sich, wie so viele Projekte als zahnlosen Tiger heraus. Es war gut gemeint aber verfehlte sein Ziel um Längen.

Wir brauchen deutlich stärkere Regelungen und auch einen deutlich stärkeren Ausbau der kommunalen Wohnungen. Bei vielen Gütern ist man sich einig, dass sie in der öffentlichen Hand sein müssen bzw. die öffentliche Hand ein Mitbestimmungsrecht haben muss, so z. B. beim ÖPNV oder der Wasserversorgung, um den sozialen Frieden zu bewahren. Dies sollte sich auch auf den Wohnungsbau bemerkbar machen. Hier wurde viel zu lange nichts gemacht, was dazu führt, dass Menschen aus ihrer Heimat wegziehen müssen, da die Mieten kaum zu zahlen sind. Die meisten würden an dieser Stelle München als Beispiel nehmen, doch es gibt auch ganz andere extreme negative Beispiele. In Tübingen sind die Wohnungen so knapp, dass man als Student kaum ein bezahlbares Zimmer, geschweige denn eine Wohnung bekommt. Eine Stadt, die auch von den Studenten lebt.

Es muss ein Umdenken her. Wir dürfen wohnen nicht als Ware verstehen, sondern müssen wohnen als ein Grundbedürfnis interpretieren. Die Zahl der Wohnungslosen ist in den vergangenen Jahren deutschlandweit auf 860.000 Menschen angestiegen, davon sind ca. 30.000 Minderjährige. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. wird die Zahl bis 2018 auf ca. 1,2 Millionen steigen. Das zeigt, wie prekär die Situation ist.

„Wir rasen nicht auf eine menschliche Katastrophe zu, wir befinden uns bereits in ihr und die etablierten Parteien diskutieren nach alter Manier weiter an, statt das Problem zu lösen.“ so Sebastian Högen. „Man könnte vergessen, dass Deutschland eines der reichsten Länder der Erde ist.“

Die Politik tut gut dran, wenn Sie zweigleisig Ziele verfolgt. Zum einen durch Wohnungsbau, was Zeit kostet und zum anderen durchgreifende und vernünftige Sofortprogramme, sodass der zunehmenden Gentrifizierung durch Luxussanierung und den Bau von Luxuswohnungen Einhalt geboten wird.

Dies sorgt dafür, dass sich die Sozialstrukturen ändern. Es ist nichts dagegen einzuwenden, das Häuser saniert und modernisiert werden, doch das darf nicht zulasten der alteingesessenen Einwohner passieren.

Daher fordert Sebastian Högen folgende Punkte als Sofortmaßnahmen:

  1. Werden Wohnungen neu vermietet, darf die Miete nicht höher als im Mietspiegel sein.
  2. Ist ein Wohnhaus neu gebaut worden, dürfen die Mieten max. 10% über den ortsüblichen Mietspiegel liegen, dies soll eine Explosion des Mietspiegels verhindern bzw. eindämmen.
  3. Nach einer Modernisierung bzw. Sanierung darf die Miete maximal um 10% erhöht werden. Wurde die Modernisierung oder Sanierung von der öffentlichen Hand bezuschusst, darf keine Mieterhöhung vorgenommen werden!
  4. Die Miete darf frühestens alle 5 Jahre erhöht werden. Hierbei darf sich die Erhöhung für jedes Jahr höchstens um 0,5% betragen. Ein Beispiel, nach fünf Jahren kann die Miete maximal um 2,5% erhöht werden.

Diese Punkte würden den Namen „Mietpreisbremse“ verdienen und würden zu mehr Mietgerechtigkeit führen. Es wäre für alle beteiligten eine Rechts- und Planungssicherheit vorhanden. Ganz nach dem Motto der ÖDP „Mensch vor Profit“.